Vorlage - VO/10/5474/06  

 
 
Betreff: Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten 2010 - 2014 - TISCHVORLAGE
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Planungs- und Baureferat   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
08.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten

 

1.1 Fortführung des Welterbeförderprogramms

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein Programm zur Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten aufgelegt.

 

Mit dem Förderprogramm sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt der historischen Stätten von Weltrang ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das Programm einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung der Welterbestädte leisten und Impulse für Beschäftigung und Wachstum in der Region geben.

 

Für das Programm sind in den Jahren 2009-2013 bereits 150 Millionen Euro gebunden. Für den Zeitraum 2010-2014 werden nun nochmals rd. 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

1.2 Förderfähige Maßnahmen

 

Förderfähig durch das Programm sind insbesondere:

        investive Maßnahmen an oder in baulichen Anlagen (z. B. Sicherung, Sanierung und Weiterentwicklung des Bestands von privaten und öffentlichen Bauten, denkmalpflegerische Maßnahmen, energetische Maßnahmen);

 

        investive Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld mit räumlichem oder funktionalem Bezug zum Welterbe;

 

        investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen.

 

1.3 Antragstellung

 

Antragsberechtigt sind Kommunen, in deren Gebiet sich UNESCO-Welterbestätten oder Teile von Welterbestätten befinden. Mehrere Anträge (projektbezogen) pro Kommune sind möglich. Antragsteller ist die jeweilige Gemeinde auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat- oder Landeseigentum befindet.

 

 

1.4 Komplementärfinanzierung

 

 

Bund

Kommune

Grundsatz

2 Drittel

1 Drittel

Haushaltnotlage

90 %

10 %

 

Eine finanzielle Beteiligung der Länder ist nicht zwingend, angesichts der Steigerung des Programmvolumens und der konjunkturellen Auswirkungen aber ausdrücklich erwünscht.

 

Durch Mittel am Projekt unbeteiligter Dritter (z.B. Stiftungen, Sponsoren, Mäzene) lässt sich der kommunale Eigenanteil auf minimal 10% reduzieren.

 

Länder und Kommunen müssen ihre finanziellen Eigenanteile nicht bereits im Haushaltsjahr 2010 erbringen.

 

 

1.5 Auswahl der Projekte

 

Der Bund wird sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte und der Höhe der Förderung von einem unabhängigen Expertengremium beraten lassen, das sich aus Fachleuten verschiedener Disziplinen (Stadtplanung, Denkmalpflege, ICOMOS, Wissenschaft, Länder und Kommunen) zusammensetzt und vom BMVBS berufen wird.

 

 

1.6  Projektmeldung

 

Die Projektunterlagen wurden fristgerecht über das jeweils zuständigen Landesressorts bis zum 20. Mai 2010 eingereicht. Teil der Projektmeldung ist ein Stadtratsbeschluss über die anzumeldenden Projekte. Dieser kann nachgereicht werden.

 

 

2.  Beteiligung der Stadt Regensburg

 

Im Jahr 2006 wurde die Altstadt Regensburg mit Stadtamhof in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Seit 1945 ist Regensburg die einzige in ihrer Gesamtheit erhaltene und bis heute kontinuierlich funktionierende mittelalterliche Großstadt in Deutschland. Die Regensburger Altstadt ist ein außergewöhnliches Zeugnis kultureller Traditionen im Heiligen Römischen Reich und ein herausragendes Beispiel für eine binneneuropäische mittelalterliche Handelsstadt, deren Entwicklungsstufen bis heute im Stadtbild ablesbar sind.

 

Entsprechend der Auswahlkriterien wurde bei der Projektauswahl darauf geachtet, dass Maßnahmen mit einem eindeutigen Bezug zur Welterbestätte zur Projektmeldung identifiziert wurden.

 

Insbesondere folgende Aspekte wurden dabei berücksichtigt:

 

– stadtentwicklungspolitische Bedeutung;

– stadtbildprägende Wirkung;

– architektonische Qualität;

– denkmalpflegerische Bedeutung;

– Dringlichkeit der Maßnahme;

– Machbarkeit;

– Vorbildwirkung für andere Welterbestätten;

– Innovationscharakter;

– energetische Aspekte;

– konjunkturelle Wirkung;

– Höhe der Komplementärfinanzierung durch Land oder Kommune.

 

Bei allen Projekten, die die Stadt Regensburg meldet, handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, die bisher nicht im Haushalt eingeplant sind. Sie sollen vorbehaltlich positiver Förderbescheide durchgeführt werden.

 

Folgende Projekte wurden für die Projektmeldung ausgesucht (s.a. Anlage 1, Tabelle 1)

 

2.1 Maßnahmen der Stadt Regensburg

 

Haus der Musik am Bismarckplatz

Von besonderem öffentlichen Interesse ist die Sanierung und Umnutzung des Präsidialpalais am Bismarckplatz  zum „Haus der Musik“. Das Gebäude steht nach dem Auszug des Polizeipräsidiums leer. Die Stadt Regensburg plant, das Gebäude zu erwerben und es nach der Sanierung einer öffentlichen kulturellen Funktion zuzuführen, die der historischen und städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes angemessen ist. Neben der Umstrukturierung der Sing- und Musikschule mit kleinem Konzertsaal, sind auch Proben- und Veranstaltungsräume für das Theater und weitere Nutzer geplant.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 10.000.000,- €

Zeitraum: 2010 – 2014

 

Welterbe-Route

Ein innovatives Projekt stellt die Welterbe-Route dar. Das Informationssystem Welterbe-Route wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Welterbe-Managementplan von Bürgern vorgeschlagen und entwickelt. Die Route bildet einen Rundgang durch die Regensburger Altstadt und Stadtamhof. An fünf bis zehn locker aneinander gefügten Stationen im öffentlichen Raum erfahren interessierte Besucher Wissenswertes rund um die Geschichte Regensburgs und zu ausgewählten Gebäude. Die Welterbe-Route wird zudem spezielle Angebote für Menschen mit Sehbehinderung und für Kinder und Jugendliche bereithalten. Sie bildet einen wichtigen Baustein in der Strategie zur Vermittlung des Welterbes.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 330.000,- €

Zeitraum: 2010 – 2012

 

Aktualisierung der Baualterspläne

Eine weitere wichtige Aufgabe, die ohne Fördermittel derzeit nicht realisierbar ist, ist die Aktualisierung der Baualterspläne. Das für Regensburg vorliegende Inventar spiegelt den Forschungsstand der 1970er Jahre wider. Eine grundlegende Überarbeitung der Pläne ist dringend erforderlich, um sie als Grundlage für denkmalpflegerische Begleitung von Sanierungen nutzen zu können.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 480.000,- €

Zeitraum: 2010 – 2014

 

Umsetzung Parkpflegewerk für den Villapark

Die Königliche Villa in Regensburg im Osten der Altstadt wurde von 1854 bis 1856 im Auftrag des bayerischen Königs Maximilian II. errichtet. Der Villapark wurde vom Münchner Oberhofgärtner Carl Effner angelegt. Nachdem die Sanierung der Parkmauer an der Königlichen Villa in der ersten Runde des Welterbeförderprogramms bezuschusst wurde, soll nun mit der Sanierung des Parks die Aufwertung dieses historischen städtebaulichen Bereichs abgeschlossen werden. Das Parkpflegewerk dafür wurde auf der Grundlage eines bis dato unbekannten Originalplans erstellt.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 400.000,- €

Zeitraum: 2010 – 2014

 

 

Energiegewinnung aus Abwasser

Das Projekt „Energiegewinnung aus Abwasser“ ist hinsichtlich der Nutzung regenerativer Energien wegweisend. Mittels eines Wärmetauschers soll am Donaumarkt Abwasser Energie entzogen werden um sie zum Heizen und Kühlen von Gebäuden zu verwenden. Mit dieser Technik können Heiz- und Kühlenergie umweltfreundlich bereitgestellt werden. Insbesondere in historischen Stadträumen ist die Nutzung erneuerbarer Energiequellen aufgrund von denkmalpflegerischen und städtebaulichen Belangen stark eingeschränkt. Die Gewinnung der Energie aus Abwasser stellt eine echte Alternative dar und kann als modellhaft für Welterbestädte angesehen werden.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 1.000.000,- €

Zeitraum: 2010 – 2014

 

 

Fassadensanierung Prebrunnturm

Der Prebrunnturm ist ein Kleinod am westlichen Ende der Welterbezone. Er wurde ca. 1293 als wesentlicher Teil der ehemaligen westlichen Stadtbefestigung errichtet. Der Torturm war das westliche Gegenstück zum Ostentor. Seine Fassaden sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand und sollen Instand gesetzt und restauratorisch überarbeitet werden.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 200.000,- €

Zeitraum: 2011

 

3. Private Maßnahmen

 

3.1 Förderbedingungen für private Maßnahmen

Auch in der neuen Runde des Welterbeförderprogramms bewirbt sich die Stadt Regensburg wieder mit einem Projekt eines privaten Trägers. Die Höhe des städtischen Anteils beträgt dabei im Grundsatz 33,3%. Dieser Anteil kann bis auf 10% reduziert werden, wenn die restlichen Mittel durch unbeteiligte Dritte eingebracht werden (Stiftungen, Sponsoren, Mäzene etc.) eingebracht werden.

 

3.2 Aufwertung Schifffahrtsmuseen

Der Arbeitskreis Schiffahrtsmuseum Regensburg e.V. unterhält das Brückturm-Museum an der Steinernen Brücke und zwei historische Donauschiffe, die jährlich von mehr als 18.000 Besuchern aufgesucht werden. Zur Steigerung  der Attraktivität sollen die einzelnen Museen (Museumsschiffe und Brückturmmuseum) nun saniert und grundlegend aufgewertet werden.

Die Stadt Regensburg unterstützt dieses Projekt und beteiligt sich mit 10% der Gesamtkosten an der Maßnahme.

 

Projektträger

Arbeitskreis Schiffahrtsmuseum Regensburg e.V.

 

 

 

Finanzierung

Anmeldung im Förderprogramm

260.000,- €

      - Anteil unbeteiligter Dritte (23,3%)

            Einzelspenden

 

60.700,- €

      - beantragter Anteil Bund (66,6%)

173.300,- €

      - Städtischer Anteil (10%)
           

26.000,- €

Gesamtsumme

260.000,- €

 

23,3 % der Gesamtprojektsumme muss von unabhängigen Dritten aufgebracht werden. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 60.700,- €. Der Arbeitskreis Schiffahrtmuseum e.V. wird diesen Betrag in Form von Einzelspenden einwerben. Sollte diese Spenden den Gesamtbetrag nicht abdecken können, bürgt der Arbeitskreis Schiffahrts-Museum e.V. mit seinem Vereinsvermögen. Ein entsprechendes Schreiben des Arbeitskreises liegt der Stadtverwaltung vor.

 

Die Stadt Regensburg meldet das Projekt Aufwertung Schifffahrtsmuseen im Welterbeprogramm an und unterstützt diese Maßnahme, sofern die getätigte Finanzierungszusage über den Anteil Dritter erfüllt wird. Die Stadt Regensburg wird im Fall eines Finanzierungsausfalls nicht in die Finanzierung eintreten.

 

Projektzeitraum

2010 – 2014

 

 

4. Kirchliche Maßnahmen

 

4.1 Förderbedingungen für kirchliche Maßnahmen

Das Förderprogramm sieht auch die Möglichkeit vor, Maßnahmen kirchlicher Träger zu fördern. Äquivalent zur Förderung privater Projekte beträgt der städtische Anteil dabei im Grundsatz 33,3%. Dieser Anteil kann wiederum bis auf 10% reduziert werden, wenn die restlichen Mittel durch unbeteiligte Dritte (Stiftungen, Sponsoren, Mäzenen etc.) eingebracht werden.

 

Nach einer Entscheidung des Stadtrats, können kirchliche Projekte dann zur Förderung angemeldet werden kann, wenn keine freiwillige Kostenbeteiligung der Stadt an den Maßnahmen erfolgt. Es würde sonst ein Präzedenzfall mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen geschaffen werden, da sich die Stadt die letzten Jahrzehnte grundsätzlich nicht an Investitionen kirchlicher Träger beteiligt hat.

 

Eine Anmeldung der Maßnahme zum Förderprogramm durch die Stadt ist somit nur möglich, wenn der städtische Eigenanteil durch einen Dritten übernommen werden kann.

 

4.2 Deckung des Eigenanteils über eine Spende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat sich grundsätzlich bereit erklärt, der Stadt Regensburg eine zweckgebundene Förderung in Höhe des städtischen Anteils von 10% der Kosten für beide Projekte zukommen zu lassen. Diese Art der Projektfinanzierung wurde bereits im Rahmen der Städtebauförderung in den neuen Bundesländern praktiziert und wurde dort vom Ministerium akzeptiert. Die Stadtverwaltung hat sich daher beim Fördergeber aktiv für die Möglichkeit dieses Finanzierungsmodells eingesetzt.

 

Die kirchlichen Anträge wurden auf der Grundlage dieses Finanzierungsmodells formuliert und beim Bund eingereicht. Beide vorgeschlagenen Projekte haben einen hohen Stellenwert für Regensburg und das UNESCO-Welterbe. Eine Förderung der Projekte durch Bundesmittel wäre sehr begrüßenswert und wird durch die Stadt Regensburg ausdrücklich unterstützt.

 

4.3 Innensanierung Stiftspfarrkirche St. Kassian

Die Stiftspfarrkirche St. Kassian ist ein bauliches Geschichtszeugnis von nationaler Bedeutung. St. Kassian dokumentiert in ihrer Baugeschichte und in ihrer Verortung im Stadtgebiet, dass sie als bedeutender Bestandteil der Stadtentwicklungsgeschichte Regensburgs zu sehen ist. An der Kirche sind umfangreiche Schäden vorhanden, mit ersten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Kirche wurde bereits begonnen.

 

Besonderen Stellenwert bei der Sanierung von St. Kassian hat die Restaurierung der Decken- und Wandfresken. Für diesen wichtigen Teil der Gesamtsanierung erfolgt die Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm.

 

Projektträger

Kollegiatsstift Unserer Lieben Frau zur Alten Kapelle Regensburg

 

 

Finanzierung

Eigenmittel des Kollegiatsstifts

200.000,- €

Anmeldung im Förderprogramm

400.000,- €

      - Anteil unbeteiligter Dritte (23,3%)

            Diözese Regensburg

 

93.100,- €

      - beantragter Anteil Bund (66,6%)

266.800,- €

      - Städtischer Anteil (10%)
            wird über eine zweckgebundene Spende der             Deutschen Stiftung Denkmalschutz an die Stadt             Regensburg abgedeckt

40.000,- €

Gesamtsumme

600.000,- €

 

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat sich mit Schreiben vom 29. März 2010 bereiterklärt, der Stadt Regensburg für St. Kassian eine Projektförderung in Höhe von bis zu 40.000 € (entspricht 10% der im Welterbeprogramm gemeldeten Gesamtkosten) und somit den städtischen Finanzierungsanteil zu übernehmen.

 

Weitere 23,3 % der Gesamtprojektsumme müssen von unabhängigen Dritten aufgebracht werden. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 93.100,- €. Dieser Betrag wird durch die Diözese Regensburg zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes Schreiben der Diözese liegt der Stadtverwaltung vor.

 

Die Stadt Regensburg meldet das Projekt Innensanierung St. Kassian im Welterbeprogramm an und unterstützt diese Maßnahme, sofern die getätigten Finanzierungszusagen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Diözese Regensburg  erfüllt werden. Die Stadt Regensburg wird im Fall eines Finanzierungsausfalls nicht in die Finanzierung eintreten.

 

Projektzeitraum

2010 – 2014

 

4.4 Erster Bauabschnitt der Gesamtinstandsetzung der Neupfarrkirche

Die Neupfarrkirche ist einer der zentralen Orte der konfessionellen Entwicklung Regensburgs, Bayerns und Europas. Außerdem verfügt sie über einen der bedeutendsten historischen Kirchenschätze Bayerns. Bei der im 16. Jahrhundert erbauten und im 19. Jahrhundert vollendeten Neupfarrkirche handelt es sich um ein bau- und kulturhistorisch herausragendes Gebäude der Stadt. Die Restaurierung der Kirche soll entsprechend den neusten wissenschaftlichen und technischen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Der Förderantrag umfasst den ersten Bauabschnitt der der Gesamtsanierung.

 

Projektträger

Evang.-Luth. Neupfarrkirchgemeinde Regensburg

 

Finanzierung

Eigenmittel

100.000,- €

Anmeldung im Förderprogramm

1.695.569,58 €

      - Anteil unbeteiligter Dritte (23,3%)

            Sponsoring, wird über eine Kredit-
            Zwischenfinanzierung abgedeckt

 

395.632,91 €

      - beantragter Anteil Bund (66,6%)

1.130.379,72 €

      - Städtischer Anteil (10%)
            wird über eine zweckgebundene Spende der             Deutschen Stiftung Denkmalschutz an die Stadt             Regensburg abgedeckt

169.556,96 €

Gesamtsumme

1.795.569,58 €

 

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat sich grundsätzlich bereiterklärt, der Stadt Regensburg für die Instandsetzung der Neupfarrkirche eine Projektförderung in Höhe von 10% der im Welterbeprogramm gemeldeten Gesamtkosten zukommen zu lassen und somit den städtischen Finanzierungsanteil zu übernehmen. Bevor die Deutsche Stiftung Denkmalschutz eine schriftliche Erklärung über diese Finanzierungsbeteiligung abgeben wird, sind durch den Kirchenbauverein noch ergänzende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

23,3 % der Gesamtprojektsumme muss von unabhängigen Dritten aufgebracht werden. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 395.632,91 €. Der Kirchenbauverein der Regensburger Neupfarrkirche e. V. wird diesen Betrag in Form von Sponsoring bzw. Einzelspenden einwerben. Der Gesamtbetrag wird über eine Kredit-Zwischenfinanzierung abgedeckt. Ein entsprechende Erklärung der Neupfarrkirchgemeinde liegt der Stadtverwaltung vor.

 

Die Stadt Regensburg meldet den ersten Bauabschnitt der Gesamtinstandsetzung der Neupfarrkirche im Welterbeprogramm an und unterstützt diese Maßnahme, sofern die Förderung in Höhe 10% der Gesamtkosten durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bestätigt und erfüllt wird und sofern die Finanzierungszusage über den Anteil Dritter erfüllt wird. Die Stadt Regensburg wird im Fall eines Finanzierungsausfalls nicht in die Finanzierung des Projekts eintreten.

 

 

Projektzeitraum

2010 – 2014

 

 

5. Maßnahme des Freistaats Bayern

Gemäß dem Projektaufruf ist die Stadt Regensburg nominell auch Antragssteller für Maßnahmen in Regensburg, die sich im Eigentum des Freistaats befinden.

 

5.1 Sanierung der Kirche St. Ulrich

In Abstimmung mit den zuständigen Landesstellen meldet die Stadt Regensburg eine Maßnahme des Freistaats Bayern an. Dabei handelt es sich um die Außensanierung der Kirche St. Ulrich. Die frühgotische Kirche befindet sich seit der Säkularisation im Eigentum des Freistaates Bayern und ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 2.400.000,- €

Zeitraum: 2010 – 2013

 

Die Stadt Regensburg ist nicht an der Finanzierung dieser Maßnahme beteiligt.

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt: / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg wird sich am Programm zur Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten (2010 – 2014) mit der Meldung der im Bericht dargestellten städtischen und privaten Maßnahmen beteiligen und diese vorbehaltlich positiver Förderbescheide in dargestellter Form und dargestelltem Umfang  durchführen.

 

2.      Die Stadt Regensburg unterstützt die Anmeldung der dargestellten kirchlichen Projekte. Die Anmeldung der kirchlichen Projekte erfolgt unter dem Vorbehalt, das der Fördergeber das dargestellte Finanzierungsmodell unter Einbindung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz akzeptiert und vorbehaltlich der Erfüllung der Finanzierungszusagen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 10% der Gesamtkosten und der Dritten in Höhe von 23,3% der Gesamtkosten.

 

3.      Die Stadt Regensburg unterstützt die Anmeldung der dargestellten Maßnahme des Freistaats Bayern.

 


 

Anlagen:

 

Welterbeprogramm 2010 – 2014

Anlage 1: Tabellen mit Projektmeldungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WFP_Tabelle Anmeldungen 2010-2014_100520 (26 KB)