Sachverhalt: 1. Förderung von
Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten 1.1 Fortführung des
Welterbeförderprogramms Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein Programm zur
Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten aufgelegt. Mit dem
Förderprogramm sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt der
historischen Stätten von Weltrang ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das
Programm einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung der
Welterbestädte leisten und Impulse für Beschäftigung und Wachstum in der Region
geben. Für das Programm
sind in den Jahren 2009-2013 bereits 150 Millionen Euro gebunden. Für den
Zeitraum 2010-2014 werden nun nochmals rd. 70 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt. 1.2 Förderfähige
Maßnahmen Förderfähig durch
das Programm sind insbesondere: –
investive Maßnahmen an oder in baulichen Anlagen (z. B.
Sicherung, Sanierung und Weiterentwicklung des Bestands von privaten und
öffentlichen Bauten, denkmalpflegerische Maßnahmen, energetische Maßnahmen); –
investive Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld mit räumlichem
oder funktionalem Bezug zum Welterbe; –
investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen. 1.3 Antragstellung Antragsberechtigt
sind Kommunen, in deren Gebiet sich UNESCO-Welterbestätten oder Teile von
Welterbestätten befinden. Mehrere Anträge (projektbezogen) pro Kommune sind
möglich. Antragsteller ist die jeweilige Gemeinde auch dann, wenn sich das zu
fördernde Objekt in Privat- oder Landeseigentum befindet. 1.4 Komplementärfinanzierung
Eine finanzielle
Beteiligung der Länder ist nicht zwingend, angesichts der Steigerung des
Programmvolumens und der konjunkturellen Auswirkungen aber ausdrücklich
erwünscht. Durch Mittel am
Projekt unbeteiligter Dritter (z.B. Stiftungen, Sponsoren, Mäzene) lässt sich
der kommunale Eigenanteil auf minimal 10% reduzieren. Länder und Kommunen
müssen ihre finanziellen Eigenanteile nicht bereits im Haushaltsjahr 2010
erbringen. 1.5 Auswahl der
Projekte Der Bund wird sich
bei der Auswahl der zu fördernden Projekte und der Höhe der Förderung von einem
unabhängigen Expertengremium beraten lassen, das sich aus Fachleuten
verschiedener Disziplinen (Stadtplanung, Denkmalpflege, ICOMOS, Wissenschaft,
Länder und Kommunen) zusammensetzt und vom BMVBS berufen wird. 1.6 Projektmeldung Die
Projektunterlagen wurden fristgerecht über das jeweils zuständigen
Landesressorts bis zum 20. Mai 2010 eingereicht. Teil der Projektmeldung ist
ein Stadtratsbeschluss über die anzumeldenden Projekte. Dieser kann
nachgereicht werden. 2. Beteiligung der Stadt Regensburg Im Jahr 2006 wurde
die Altstadt Regensburg mit Stadtamhof in die Welterbeliste der UNESCO
aufgenommen. Seit 1945 ist Regensburg die einzige in ihrer Gesamtheit erhaltene
und bis heute kontinuierlich funktionierende mittelalterliche Großstadt in
Deutschland. Die Regensburger Altstadt ist ein außergewöhnliches Zeugnis
kultureller Traditionen im Heiligen Römischen Reich und ein herausragendes
Beispiel für eine binneneuropäische mittelalterliche Handelsstadt, deren
Entwicklungsstufen bis heute im Stadtbild ablesbar sind. Entsprechend der
Auswahlkriterien wurde bei der Projektauswahl darauf geachtet, dass Maßnahmen
mit einem eindeutigen Bezug zur Welterbestätte zur Projektmeldung identifiziert
wurden. Insbesondere
folgende Aspekte wurden dabei berücksichtigt: – stadtentwicklungspolitische Bedeutung; – stadtbildprägende Wirkung; – architektonische Qualität; – denkmalpflegerische Bedeutung; – Dringlichkeit der Maßnahme; – Machbarkeit; – Vorbildwirkung für andere Welterbestätten; – Innovationscharakter; – energetische Aspekte; – konjunkturelle Wirkung; – Höhe der Komplementärfinanzierung durch Land oder
Kommune. Bei allen
Projekten, die die Stadt Regensburg meldet, handelt es sich um zusätzliche
Maßnahmen, die bisher nicht im Haushalt eingeplant sind. Sie sollen
vorbehaltlich positiver Förderbescheide durchgeführt werden. Folgende Projekte
wurden für die Projektmeldung ausgesucht (s.a. Anlage 1, Tabelle 1) 2.1 Maßnahmen der
Stadt Regensburg Haus der Musik am Bismarckplatz Von besonderem öffentlichen Interesse ist
die Sanierung und Umnutzung des Präsidialpalais am Bismarckplatz zum „Haus der Musik“. Das Gebäude
steht nach dem Auszug des Polizeipräsidiums leer. Die Stadt Regensburg plant,
das Gebäude zu erwerben und es nach der Sanierung einer öffentlichen
kulturellen Funktion zuzuführen, die der historischen und städtebaulichen
Bedeutung des Gebäudes angemessen ist. Neben der Umstrukturierung der Sing- und
Musikschule mit kleinem Konzertsaal, sind auch Proben- und Veranstaltungsräume
für das Theater und weitere Nutzer geplant. Gesamtkosten der
Maßnahme: 10.000.000,- € Zeitraum: 2010
– 2014 Welterbe-Route Ein innovatives Projekt stellt die
Welterbe-Route dar. Das Informationssystem Welterbe-Route wurde im Rahmen der
Bürgerbeteiligung zum Welterbe-Managementplan von Bürgern vorgeschlagen und
entwickelt. Die Route bildet einen Rundgang durch die Regensburger Altstadt und
Stadtamhof. An fünf bis zehn locker aneinander gefügten Stationen im
öffentlichen Raum erfahren interessierte Besucher Wissenswertes rund um die
Geschichte Regensburgs und zu ausgewählten Gebäude. Die Welterbe-Route wird
zudem spezielle Angebote für Menschen mit Sehbehinderung und für Kinder und
Jugendliche bereithalten. Sie bildet einen wichtigen Baustein in der Strategie
zur Vermittlung des Welterbes. Gesamtkosten der
Maßnahme: 330.000,- € Zeitraum: 2010
– 2012 Aktualisierung der Baualterspläne Eine weitere wichtige Aufgabe, die ohne
Fördermittel derzeit nicht realisierbar ist, ist die Aktualisierung der
Baualterspläne. Das für Regensburg vorliegende Inventar spiegelt den
Forschungsstand der 1970er Jahre wider. Eine grundlegende Überarbeitung der
Pläne ist dringend erforderlich, um sie als Grundlage für denkmalpflegerische
Begleitung von Sanierungen nutzen zu können. Gesamtkosten der
Maßnahme: 480.000,- € Zeitraum: 2010
– 2014 Umsetzung Parkpflegewerk für den Villapark Die Königliche Villa in Regensburg im Osten
der Altstadt wurde von 1854 bis 1856 im Auftrag des bayerischen Königs
Maximilian II. errichtet. Der Villapark wurde vom Münchner Oberhofgärtner Carl
Effner angelegt. Nachdem die Sanierung der Parkmauer an der Königlichen Villa
in der ersten Runde des Welterbeförderprogramms bezuschusst wurde, soll nun mit
der Sanierung des Parks die Aufwertung dieses historischen städtebaulichen
Bereichs abgeschlossen werden. Das Parkpflegewerk dafür wurde auf der Grundlage
eines bis dato unbekannten Originalplans erstellt. Gesamtkosten der Maßnahme: 400.000,- € Zeitraum: 2010 – 2014 Energiegewinnung aus Abwasser Das Projekt „Energiegewinnung aus
Abwasser“ ist hinsichtlich der Nutzung regenerativer Energien wegweisend.
Mittels eines Wärmetauschers soll am Donaumarkt Abwasser Energie entzogen
werden um sie zum Heizen und Kühlen von Gebäuden zu verwenden. Mit dieser Technik
können Heiz- und Kühlenergie umweltfreundlich bereitgestellt werden.
Insbesondere in historischen Stadträumen ist die Nutzung erneuerbarer
Energiequellen aufgrund von denkmalpflegerischen und städtebaulichen Belangen
stark eingeschränkt. Die Gewinnung der Energie aus Abwasser stellt eine echte
Alternative dar und kann als modellhaft für Welterbestädte angesehen werden. Gesamtkosten der
Maßnahme: 1.000.000,- € Zeitraum: 2010
– 2014 Fassadensanierung Prebrunnturm Der Prebrunnturm ist ein Kleinod am westlichen
Ende der Welterbezone. Er wurde ca. 1293 als wesentlicher Teil der ehemaligen
westlichen Stadtbefestigung errichtet. Der Torturm war das westliche Gegenstück
zum Ostentor. Seine Fassaden sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand und
sollen Instand gesetzt und restauratorisch überarbeitet werden. Gesamtkosten der
Maßnahme: 200.000,- € Zeitraum: 2011 3. Private
Maßnahmen 3.1
Förderbedingungen für private Maßnahmen Auch in der neuen
Runde des Welterbeförderprogramms bewirbt sich die Stadt Regensburg wieder mit
einem Projekt eines privaten Trägers. Die Höhe des städtischen Anteils beträgt
dabei im Grundsatz 33,3%. Dieser Anteil kann bis auf 10% reduziert werden, wenn
die restlichen Mittel durch unbeteiligte Dritte eingebracht werden (Stiftungen,
Sponsoren, Mäzene etc.) eingebracht werden. 3.2 Aufwertung
Schifffahrtsmuseen Der Arbeitskreis
Schiffahrtsmuseum Regensburg e.V. unterhält das Brückturm-Museum an der
Steinernen Brücke und zwei historische Donauschiffe, die jährlich von mehr als
18.000 Besuchern aufgesucht werden. Zur Steigerung der Attraktivität sollen die einzelnen Museen
(Museumsschiffe und Brückturmmuseum) nun saniert und grundlegend aufgewertet
werden. Die Stadt
Regensburg unterstützt dieses Projekt und beteiligt sich mit 10% der
Gesamtkosten an der Maßnahme. Projektträger Arbeitskreis
Schiffahrtsmuseum Regensburg e.V. Finanzierung
23,3 % der
Gesamtprojektsumme muss von unabhängigen Dritten aufgebracht werden. Dies
entspricht einem Betrag von insgesamt 60.700,- €. Der Arbeitskreis
Schiffahrtmuseum e.V. wird diesen Betrag in Form von Einzelspenden einwerben.
Sollte diese Spenden den Gesamtbetrag nicht abdecken können, bürgt der
Arbeitskreis Schiffahrts-Museum e.V. mit seinem Vereinsvermögen. Ein
entsprechendes Schreiben des Arbeitskreises liegt der Stadtverwaltung vor. Die Stadt
Regensburg meldet das Projekt Aufwertung Schifffahrtsmuseen im Welterbeprogramm
an und unterstützt diese Maßnahme, sofern die getätigte Finanzierungszusage
über den Anteil Dritter erfüllt wird. Die Stadt Regensburg wird im Fall eines
Finanzierungsausfalls nicht in die Finanzierung eintreten. Projektzeitraum 2010 – 2014 4. Kirchliche
Maßnahmen 4.1 Förderbedingungen für kirchliche
Maßnahmen Das Förderprogramm sieht auch die
Möglichkeit vor, Maßnahmen kirchlicher Träger zu fördern. Äquivalent zur
Förderung privater Projekte beträgt der städtische Anteil dabei im Grundsatz
33,3%. Dieser Anteil kann wiederum bis auf 10% reduziert werden, wenn die
restlichen Mittel durch unbeteiligte Dritte (Stiftungen, Sponsoren, Mäzenen
etc.) eingebracht werden. Nach
einer Entscheidung des Stadtrats, können kirchliche Projekte dann zur Förderung
angemeldet werden kann, wenn keine freiwillige Kostenbeteiligung der Stadt an
den Maßnahmen erfolgt. Es würde sonst ein Präzedenzfall mit weitreichenden
finanziellen Konsequenzen geschaffen werden, da sich die Stadt die letzten
Jahrzehnte grundsätzlich nicht an Investitionen kirchlicher Träger beteiligt
hat. Eine
Anmeldung der Maßnahme zum Förderprogramm durch die Stadt ist somit nur
möglich, wenn der städtische Eigenanteil durch einen Dritten übernommen werden
kann. 4.2
Deckung des Eigenanteils über eine Spende der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Die
Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat sich grundsätzlich bereit erklärt, der
Stadt Regensburg eine zweckgebundene Förderung in Höhe des städtischen Anteils
von 10% der Kosten für beide Projekte zukommen zu lassen. Diese Art der
Projektfinanzierung wurde bereits im Rahmen der Städtebauförderung in den neuen
Bundesländern praktiziert und wurde dort vom Ministerium akzeptiert. Die
Stadtverwaltung hat sich daher beim Fördergeber aktiv für die Möglichkeit
dieses Finanzierungsmodells eingesetzt. Die kirchlichen
Anträge wurden auf der Grundlage dieses Finanzierungsmodells formuliert und
beim Bund eingereicht. Beide vorgeschlagenen Projekte haben einen hohen
Stellenwert für Regensburg und das UNESCO-Welterbe. Eine Förderung der Projekte
durch Bundesmittel wäre sehr begrüßenswert und wird durch die Stadt Regensburg
ausdrücklich unterstützt. 4.3 Innensanierung Stiftspfarrkirche St.
Kassian Die
Stiftspfarrkirche St. Kassian ist ein bauliches Geschichtszeugnis von
nationaler Bedeutung. St. Kassian dokumentiert in ihrer Baugeschichte und in
ihrer Verortung im Stadtgebiet, dass sie als bedeutender Bestandteil der
Stadtentwicklungsgeschichte Regensburgs zu sehen ist. An der Kirche sind
umfangreiche Schäden vorhanden, mit ersten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
im Bereich der Kirche wurde bereits begonnen. Besonderen
Stellenwert bei der Sanierung von St. Kassian hat die Restaurierung der Decken-
und Wandfresken. Für diesen wichtigen Teil der Gesamtsanierung erfolgt die
Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm. Projektträger Kollegiatsstift
Unserer Lieben Frau zur Alten Kapelle Regensburg Finanzierung
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat
sich mit Schreiben vom 29. März 2010 bereiterklärt, der Stadt Regensburg für
St. Kassian eine Projektförderung in Höhe von bis zu 40.000 € (entspricht
10% der im Welterbeprogramm gemeldeten Gesamtkosten) und somit den städtischen
Finanzierungsanteil zu übernehmen. Weitere 23,3 % der
Gesamtprojektsumme müssen von unabhängigen Dritten aufgebracht werden. Dies
entspricht einem Betrag von insgesamt 93.100,-
€. Dieser Betrag wird durch die Diözese Regensburg zur Verfügung
gestellt. Ein entsprechendes Schreiben der Diözese liegt der Stadtverwaltung
vor. Die Stadt
Regensburg meldet das Projekt Innensanierung St. Kassian im Welterbeprogramm an
und unterstützt diese Maßnahme, sofern die getätigten Finanzierungszusagen der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Diözese Regensburg erfüllt werden. Die Stadt Regensburg wird im
Fall eines Finanzierungsausfalls nicht in die Finanzierung eintreten. Projektzeitraum 2010 – 2014 4.4 Erster
Bauabschnitt der Gesamtinstandsetzung der Neupfarrkirche Die Neupfarrkirche
ist einer der zentralen Orte der konfessionellen Entwicklung Regensburgs,
Bayerns und Europas. Außerdem verfügt sie über einen der bedeutendsten
historischen Kirchenschätze Bayerns. Bei der im 16. Jahrhundert erbauten und im
19. Jahrhundert vollendeten Neupfarrkirche handelt es sich um ein bau- und
kulturhistorisch herausragendes Gebäude der Stadt. Die Restaurierung der Kirche
soll entsprechend den neusten wissenschaftlichen und technischen
Gesichtspunkten durchgeführt werden. Der Förderantrag umfasst den ersten Bauabschnitt
der der Gesamtsanierung. Projektträger Evang.-Luth.
Neupfarrkirchgemeinde Regensburg Finanzierung
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat
sich grundsätzlich bereiterklärt, der Stadt Regensburg für die Instandsetzung
der Neupfarrkirche eine Projektförderung in Höhe von 10% der im
Welterbeprogramm gemeldeten Gesamtkosten zukommen zu lassen und somit den
städtischen Finanzierungsanteil zu übernehmen. Bevor die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz eine schriftliche Erklärung über diese Finanzierungsbeteiligung
abgeben wird, sind durch den Kirchenbauverein noch ergänzende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. 23,3 % der
Gesamtprojektsumme muss von unabhängigen Dritten aufgebracht werden. Dies
entspricht einem Betrag von insgesamt 395.632,91
€. Der Kirchenbauverein der Regensburger Neupfarrkirche e. V. wird
diesen Betrag in Form von Sponsoring bzw. Einzelspenden einwerben. Der
Gesamtbetrag wird über eine Kredit-Zwischenfinanzierung abgedeckt. Ein
entsprechende Erklärung der Neupfarrkirchgemeinde
liegt der Stadtverwaltung vor. Die Stadt
Regensburg meldet den ersten Bauabschnitt der Gesamtinstandsetzung der
Neupfarrkirche im Welterbeprogramm an und unterstützt diese Maßnahme, sofern
die Förderung in Höhe 10% der Gesamtkosten durch die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz bestätigt und erfüllt wird und sofern die Finanzierungszusage
über den Anteil Dritter erfüllt wird. Die Stadt Regensburg wird im Fall eines
Finanzierungsausfalls nicht in die Finanzierung des Projekts eintreten. Projektzeitraum 2010 – 2014 5. Maßnahme des Freistaats Bayern Gemäß dem Projektaufruf ist die
Stadt Regensburg nominell auch Antragssteller für Maßnahmen in Regensburg, die
sich im Eigentum des Freistaats befinden. 5.1 Sanierung der Kirche St. Ulrich In Abstimmung mit den zuständigen
Landesstellen meldet die Stadt Regensburg eine Maßnahme des Freistaats Bayern an.
Dabei handelt es sich um die Außensanierung der Kirche St. Ulrich. Die
frühgotische Kirche befindet sich seit der Säkularisation im Eigentum des
Freistaates Bayern und ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Gesamtkosten der
Maßnahme: 2.400.000,- € Zeitraum: 2010 – 2013 Die Stadt Regensburg ist nicht an der
Finanzierung dieser Maßnahme beteiligt. Der
Ausschuss empfiehlt: / Der Stadtrat beschließt: 1.
Die Stadt Regensburg wird sich am Programm zur Förderung von
Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten (2010 – 2014) mit der
Meldung der im Bericht dargestellten städtischen und privaten Maßnahmen
beteiligen und diese vorbehaltlich positiver Förderbescheide in dargestellter
Form und dargestelltem Umfang
durchführen. 2.
Die Stadt Regensburg unterstützt die Anmeldung der
dargestellten kirchlichen Projekte. Die Anmeldung der kirchlichen Projekte
erfolgt unter dem Vorbehalt, das der Fördergeber das dargestellte
Finanzierungsmodell unter Einbindung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
akzeptiert und vorbehaltlich der Erfüllung der Finanzierungszusagen der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 10% der Gesamtkosten und der
Dritten in Höhe von 23,3% der Gesamtkosten. 3.
Die Stadt Regensburg unterstützt die Anmeldung der
dargestellten Maßnahme des Freistaats Bayern.
Anlagen:
Welterbeprogramm 2010 – 2014 Anlage 1: Tabellen mit Projektmeldungen
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