Vorlage - VO/10/5575/20  

 
 
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2010;
Weitere freiwillige Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/09/4447/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
22.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Seit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 am 28.01.2010 sind weitere Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen.

 

          Die Notwendigkeit dieser weiteren freiwilligen Leistungen wurde bei den Vorberatungen in den jeweiligen Fachausschüssen dargelegt bzw. ergibt sich durch notwendige Anpassungen.

          Die weiteren freiwilligen Leistungen erfüllen die gleichen Kriterien wie die im Stammhaushalt 2010 veranschlagten freiwilligen Leistungen, nämlich die Erfüllung von im öffentlichem Interesse liegenden Zwecken und Wahrnehmung von für die Stadt Regensburg wichtigen Aufgaben.

 

          Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von 33.885,75 EUR aus.

          Die Änderungen sind in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2010 bereits eingearbeitet.

          Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben.

 

         

2.       Die mit dem Stammhaushalt 2010 beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt.

 

          Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Die in der beiliegenden Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

          Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

          Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2.       Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

Anlagen:

 

Anlage:

 

1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1)

 

Stammbaum:
VO/07/2463/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2007; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/08/3412/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2008; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/09/4447/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/10/5575/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2010; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage