Sachverhalt: 1. Seit der Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung für das Jahr 2010 am 28.01.2010 sind weitere Anträge auf
Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen. Die Notwendigkeit dieser weiteren freiwilligen Leistungen
wurde bei den Vorberatungen in den jeweiligen Fachausschüssen dargelegt bzw.
ergibt sich durch notwendige Anpassungen. Die weiteren freiwilligen Leistungen erfüllen die gleichen
Kriterien wie die im Stammhaushalt 2010 veranschlagten freiwilligen Leistungen,
nämlich die Erfüllung von im öffentlichem Interesse liegenden Zwecken und
Wahrnehmung von für die Stadt Regensburg wichtigen Aufgaben. Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im
Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von 33.885,75 EUR aus. Die Änderungen sind in den Entwurf des
Nachtragshaushaltsplanes 2010 bereits eingearbeitet. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen
Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben. 2. Die mit dem Stammhaushalt 2010
beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten
Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt. Die in den Nachtragshaushalt
eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der
Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der
Stadtrat beschließt: 1. Die in der beiliegenden Sammelliste
Verwaltungshaushalt (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses
Beschlusses. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die
Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine
Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für
Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien. 2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten
freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der
Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Anlage:
1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1)
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