Vorlage - VO/10/6167/67  

 
 
Betreff: Ersatzbeschaffung eines Großflächenspindelmähers und eines Kommunaltraktors
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.01.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Ersatzbeschaffung eines Großflächenspindelmähers

 

Im Gartenamt ist für jeden Pflegebezirk ein Großflächenspindelmäher für die Pflege der Sportanlagen im Einsatz. Das Altgerät des Pflegebezirkes Ost stammt aus dem Jahr 1997 und war in der Betriebszeit jährlich während der Graswachstumszeit von April bis November täglich im Einsatz. Aufgrund der vielen Betriebsstunden ist das Gerät in hohem Maße verschlissen. Die Mähqualität ist schlecht und erfordert zusätzlichen Aufwand. Mit einem vertretbaren Reparaturaufwand lässt sich das Gerät in keinen befriedigenden Zustand bringen.

 

 

2. Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors

 

Der Kommunaltraktor, der im Pflegebezirk Nord regelmäßig eingesetzt wird stammt aus dem Jahr 1975 und ist somit 35 Jahre alt. Der Betriebsstundenzähler weist 13.705 Betriebsstunden auf. Dies würde bei einem LKW umgerechnet 822.300 km entsprechen. Dieser vorhandene Kommunaltraktor ist technisch überholt, stark verschlissen und sehr reparaturbedürftig. Eine optimierte Wiederinstandsetzung des Gerätes ist unrentabel.

 

Das Gartenamt schlägt vor, die Ersatzbeschaffung beider Fahrzeuge Anfang 2011 durchzuführen. Im Haushalt 2010 waren Mittel in Höhe von 159.000,-- € auf der HHSt. 1.5821.9367 bereitgestellt, die als Haushaltsrest übertragen werden sollen.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Ersatzbeschaffung der im Bericht genannten Maschinen für das Gartenamt wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.