Sachverhalt:
Anlage: 2 Lagepläne
In seiner Sitzung vom 02.02.2010 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen folgenden Beschluss gefasst:
Für die öffentlichen Feld- und Waldwege „Der Alte Prüller Weg“ und „Der Prüllerweg“ wird das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
Die Absicht der Einziehung der genannten öffentlichen Feld- und Waldwege wurde im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Regensburg vom 08.03.2010 mit dem Hinweis auf eine 3-monatige Einwendungsfrist ortsüblich bekanntgegeben.
Die Einwendungsfrist endete am 23.06.2010. Im Verlauf der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen gegen die geplante Einziehung vorgebracht.
In Anlage 2 ist die neue Wegetrasse in Verlängerung der Humboldtstraße zur Galgenbergstraße grün schraffiert dargestellt. Nach deren Herstellung wird das Widmungsverfahren zum öffentlichen Feld- und Waldweg eingeleitet.
Mit der straßenrechtlichen Einziehung verliert eine Straße ihren bisherigen öffentlichen Charakter auf Dauer und kann daher wieder uneingeschränkt anderweitig genutzt werden. Ein öffentlich-rechtlicher Benutzungsanspruch besteht nicht mehr.
Der Ausschuss beschließt:
Die in den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 und 2) rot schraffiert dargestellten öffentlichen Feld- und Waldwege „Der Alte Prüller Weg“ und „Der Prüllerweg“ werden nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Anlagen:
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