Vorlage - VO/11/6539/32  

 
 
Betreff: Tätigkeitsbericht des Kommunalen Ordnungsservice
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
19.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Antrag

 

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte am 18.01.2011 einen Bericht über die Tätigkeit des Ordnungsservice vorzulegen. Mit diesem Antrag hat sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss am 24.02.2011 befasst und den Antrag wie folgt beschlossen:

 

"Die Verwaltung berichtet im Stadtrat über die bisherige Tätigkeit des Ordnungsservices.

 

In diesem Bericht ist u.a. darauf einzugehen, zu welchen Uhrzeiten gearbeitet wurde und an welchen Orten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwerpunktmäßig im Einsatz waren.

 

Es soll auch darüber berichtet werden, in welchem Umfang die Nichteinhaltung städtischer Verordnungen und Satzungen und Einzelanordnungen und von der Stadt zu kontrollieren der Bundes- und Landesgesetze durch den Ordnungsservice gerügt wurde und wie sich Anzahl und Höhe des Bußgeldes sowie der Umfang der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Regelübertretungen vor und nach Einführung des Ordnungsservices darstellen."

 

2. Einrichtung des Kommunalen Ordnungsservice

 

Am 13.12.2007 hatte der Stadtrat die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsservices beschlossen. Dem Kommunalen Ordnungsservice sind als Aufgaben die Verhinderung und Verfolgung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung übertragen. Er arbeitet insoweit für die Stadt Regensburg als Sicherheitsbehörde im Rahmen des Art. 6 Bay. Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Der Kommunale Ordnungsservice hat im Oktober 2009 mit 6 Außendienstbeschäftigten seine Außendiensttätigkeit aufgenommen.

 

3. Einsatzzeiten

 

- bis 31.03.2011

 

Die Einsatzzeiten wurden jahreszeitlich unterschiedlich in einen Sommerabschnitt (April – September) und einen Winterabschnitt (Oktober – März) aufgeteilt. Innerhalb dieser Abschnitte sind Tagschicht- und Nachtschichtzeiten festgelegt, in denen die Gruppen ihre Tätigkeiten ausüben. Bei der  Gruppeneinteilung liegt der Einsatzschwerpunkt bei den Nachtschichtzeiten. Die Einteilung erfolgt so, dass bei voller Verfügbarkeit des Personals immer 2 Gruppen in der Nachtschicht im Einsatz sind und eine Gruppe in der Tagschicht.

 

Folgende Details gelten:

 

- Die Sommernachtschicht beginnt von Dienstag bis Donnerstag um 16.00 Uhr und endet um 0.30 Uhr, an Freitagen und Samstagen um 17.00 Uhr mit Ende 01.30 Uhr.

- Im Winter beginnt die Nachtschicht von Dienstag bis Samstag um 12.00 Uhr und endet um 20.30 Uhr.

- Die Tagschicht ist sowohl im Sommer als auch im Winter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr tätig.

 

Im Sommer 2010 war der Kommunale Ordnungsservice nach 20.00 Uhr über 2000 Stunden in der Altstadt auf Streife.

 

 

 

- ab 01.04.2011

 

Politik und Bevölkerung haben im Laufe des Jahres eine Erweiterung der Nachtdienstzeiten gewünscht. Zum 01.04.2011 wurden deshalb die Dienstzeiten für die Nachtschichten sowohl im Sommer als auch im Winter geändert:

 

- Im Sommer endet der Außendienst ab diesem Zeitpunkt von Mittwoch bis Samstag regelmäßig um 2.00 Uhr, im Winter am Dienstag um 23.00 Uhr und mittwochs bis samstags um 1.00 Uhr.

 

- Damit zusammenhängend wurde der Sommerabschnitt noch auf den Oktober ausgedehnt. Es hat sich gezeigt, dass auch in den Monaten mit niedrigen Temperaturen gerade im Altstadtbereich trotzdem viele Personen im Freien unterwegs sind und deswegen entsprechende Kontrollen in die Nacht hinein geboten sind.

 

- Von den genannten Außendienstschlusszeiten kann abgewichen werden, wenn es hierfür Anlässe gibt. Die Außendienstbeschäftigten können deshalb auch noch zu späteren Zeiten eingesetzt werden.

 

Ohne zusätzliche Stellen zu schaffen, verfolgen wir das Ziel durch den Einsatz weiteren Personals die Überwachungszeiten im Außendienst noch zu erweitern. Dies kann durch die Umsetzung von zwei Personen des Verkehrsüberwachungsdienstes zum Kommunalen Ordnungsservice erreicht werden. Damit zusammenhängend ist angedacht, den Kommunalen Ordnungsservice ergänzend auch mit der Ahndung von vor allem schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten zu betrauen, die er im Rahmen seines Streifendienstes gerade zu Zeiten feststellt, zu denen der Verkehrsüberwachungsdienst nicht mehr im Einsatz ist.

 

4. Einsatzgebiete

 

Für die Einsatzplanung ist das Stadtgebiet in 3 Gebiete aufgeteilt:

 

Gebiet 1: Altstadt, Oberer Wöhrd, Unterer Wöhrd, Stadtamhof

Gebiet 2: Grüngürtel um die Altstadt und Bahnhof und angrenzenden Parks

Gebiet 3: Sonstiges Stadtgebiet.

 

Die Beschäftigten werden bei Ihrer Außendiensttätigkeit mindestens in 2-er Gruppen eingesetzt. Bei der Einsatzplanung wird immer darauf geachtet, dass an jedem Tag, an dem die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsservices eingesetzt sind, diese in erster Linie im Gebiet 1 und dabei schwerpunktmäßig in der Altstadt ihre Tätigkeiten ausüben.

 

In Zusammenarbeit mit der Bay. Landespolizei wurde eine ständige Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsservices während der Dienstzeiten über die Leitstelle der Polizei vereinbart. Zusätzlich ist der Kommunale Ordnungsdienst während den gewöhnlichen Geschäfts- und Öffnungszeiten der Stadt Regensburg auch über den Innendienst erreichbar.

 

5. Tätigkeiten 2010

 

·         Ordnungswidrigkeitenanzeigen

 

              Insgesamt wurden 120 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt. Die Gesamtbußgeld-              höhe der durchgeführten Ordnungswidrigkeitenverfahren beträgt ca. 10.000 €. 62                Anzeigen beziehen sich auf den Gaststättenbereich. Es wurden Verstöße wegen               lauter Musik               bei geöffneten Fenstern oder Türen und Sperrzeitüberschreitungen zur               Anzeige gebracht. 17 Anzeigen erfolgten, weil entgegen der Plakatierverordnung Pla-              kate angebracht worden sind. Wegen Verstößen gegen die Grünanlagensatzung er              folgten 12 Anzeigen. Die übrigen Anzeigen verteilen sich auf unerlaubte Sondernut-              zung auf öffentlichen Verkehrsflächen und einem Verstoß gegen               das Ladenschluss-              gesetz.

 

              Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden regelmäßig erstellt, wenn es sich um gravierende Rechtsverstöße handelt und es notwendig erscheint, durch die Festsetzung von Geldbußen die Betroffenen zu einem künftigen ordnungsgemäßen Verhalten zu bewegen und nachfolgend aufgeführte weniger einschneidende Maßnahmen nicht mehr erfolgversprechend erscheinen.

 

·         Verwarnungen

 

Es wurden 366 auf das Ordnungswidrigkeitsgesetz gestützte Verwarnungen ausgesprochen. 94 Betroffene wurden dabei mit einem Verwarnungsgeld belegt. In den anderen 272 Fällen erfolgte die Ahndung durch eine gebührenfreie Verwarnung. Die Gesamtsumme der Verwarnungsgelder beträgt ca. 2500 €. Im Verwarnungsbereich lag der Schwerpunkt bei Verstößen gegen das Bay. Straßen- und Wegegesetz (z.B. Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit, Darbietung von Straßenmusik ohne Sondernutzungserlaubnis, Missachtung von Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen, Durchführung von Werbemaßnahmen von Gewerbetreibenden ohne Sondernutzungserlaubnis). Es handelt sich hierbei um 171 Fälle. Ein weiterer Schwerpunkt war die Missachtung von Regelungen der Grünanlagensatzung und hier vor allem die Leinenpflicht für Hunde, aber auch die Verunreinigung der Grünanlagen durch Müll (zusammen 94 Fälle).

 

·         Deeskalierendes Einwirken und Belehrungen

 

              In vielen Fällen wurde mit Personengruppen und einzelnen Personen, von welchen Störungen hätten ausgehen können, das Gespräch auch dann gesucht, wenn aktuell kein verbotenes Handeln zu beobachten war. Die Mitarbeiterschaft des KOS warb in Deeskalationsgesprächen um Verständnis für die besondere Situation von Anwohnern und anderen sich gestört fühlenden Personengruppen. Es wurde dargelegt, dass das Auftreten einer größeren Ansammlung von Menschen auch dann zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität anderer führen kann, wenn der einzelne Feierwillige sich ordnungsgemäß verhält. Solche Gespräche wurden an vielen Brennpunkten nächtlichen Treibens geführt. Schwerpunkte im Bereich Altstadt / Welterbe waren das Donauufer, die Jahninsel und der Bereich Fischmarkt. Im sonstigen Stadtgebiet wurden besonders der Bereich Hohes Kreuz und die Notwohnungsanlage in der Aussiger Straße betreut.

 

              Im Stadtnorden hatten sich im Umfeld eines Lebensmittelmarktes im Bereich der Kreuzung Sandgasse / Aussiger Straße und im Stadtosten im Bereich des BUZ Treffpunkte von Jugendlichen herausgebildet. Durch intensive, deeskalierende Gespräche mit den jeweiligen jugendlichen Gruppen konnte erreicht werden, dass sich diese von den gewohnten Treffpunkten, an denen Störungen zu beobachten waren, zu nahegelegenen Jugendzentren verlagert haben.

 

              Insgesamt wurden in 2432 Fällen wegen Regelverstößen Belehrungen ausgesprochen. Diese erfolgten als milderes Mittel, wenn der festgestellte Verstoß nicht so schwerwiegend war, dass bereits eine förmliche Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige in Betracht kam. Belehrungen wurden aber nur bei erstmaligen Feststellungen ausgesprochen. Bei erneuten Regelübertretungen wurden Verwarnungen oder Anzeigen gefertigt.

 

              Ein Schwerpunkt für die Belehrungen war die Beachtung des Jugendschutzgesetzes (602 Falle). Vielfach wurden Jugendliche in Gruppen mit jungen Erwachsenen angetroffen, bei denen in der Gruppe verbotene Alkoholika vorhanden waren, aber weder die Abgabestelle noch der Eigentümer ermittelt werden konnte. Es wurden dann die Jugendlichen über die Jugendschutzvorschriften belehrt und der Alkohol mangels festgestellter Eigentümer entsorgt und damit die Gefahr des Konsums dieser Alkoholika durch Jugendliche verhindert. Weiterer Schwerpunkt bei den Belehrungen waren erstmalige Regelübertretungen in den Grünanlagen (767 Fälle) und im Bereich der Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum (510 Fälle). Des Weiteren wurden Belehrungen gegen Gaststättenbetreiber wegen lauter Musik und Sperrzeitüberschreitungen im Freisitzbereich ausgesprochen oder gegen Hundehalter, die ihre großen Hunde im Altstadtbereich nicht an der Leine führten. Weitere Belehrungen erfolgten z.B. wegen Verunreinigungen von öffentlichen Verkehrsflächen durch Abfall in geringen Mengen und auch gegenüber Bewohnern der Übergangswohnungen wegen Missachtung der Wohnanlagensatzung (laute Musik u.ä.).

 

·         Platzverweise

 

              In 269 Fällen wurde Platzverweise ausgesprochen. Diese Platzverweise erfolgten vor               allem gegenüber Erwachsenen mit Alkohol, in deren Gruppen sich auch               Jugendliche               unter 18 Jahren aufhielten oder gegenüber Personen, die Bushaltestellen (z.B.               im               Bereich Bustreff Albertstraße) widerrechtlich nutzten.

 

·         Sonstiges

 

In 20 Fällen musste die Bay. Landespolizei hinzugezogen werden, um Personalienfeststellungen durchsetzen zu können. Personalienverweigerungen erfolgten durch Betroffene in 27 Fällen. In 2 Fällen wurde gegen Betroffene Strafanzeigen wegen Beleidigung von Bediensteten des Kommunalen Ordnungsservices an die Staatsanwaltschaft übermittelt. In einem Fall kam es zu einer Verurteilung, das andere Strafverfahren ist noch anhängig. In nicht unerheblichen Maße konnte bei Verstößen, an denen Hundehalter beteiligt waren, erfolgreich in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei diese Halter zur Zahlung der Hundesteuer aufgefordert werden.

 

6. Beschwerdesituation

 

Der beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr angegliederte Kommunale Ordnungsservice erledigt Überwachungsaufgaben, deren fachlicher Vollzug bei unterschiedlichen Dienststellen der Stadtverwaltung liegt. Beschwerden aus der Bürgerschaft gehen regelmäßig bei diesen Fachdienststellen ein. In den Fachdienststellen werden über die eingegangenen Beschwerden keine Statistiken geführt. Die Beschwerden werden den betreffenden Akten zugeordnet (z.B. im Gaststättenbereich der jeweiligen Gaststättenakte). Deshalb können zahlenmäßige Aussagen über den Umfang der Beschwerdesituation vor und nach Einführung des Kommunalen Ordnungsservices nicht gemacht werden.

 

 

Allgemein kann gesagt werden, dass sich aufgrund der Präsenz des Kommunalen Ordnungsservices vor Ort – vor allem in Form einer Fußstreife - negative Situationen für die Bürgerschaft verringert haben. So hat sich die Situation für die Anwohner von Gaststätten gerade in den Sommermonaten dadurch wesentlich gebessert, dass im Rahmen der Streifentätigkeiten auf die Einhaltung von gaststättenrechtlichen Auflagen hinsichtlich von Musikdarbietungen bei geöffneten Fenstern und Türen oder hinsichtlich der Sperrzeiten für die Freisitze geachtet worden ist. Auch konnte durch gezielte Kontrollen von Gruppen, die sich aus jungen Erwachsenen und Jugendlichen zusammensetzten, erreicht werden, dass in diesen Gruppen der für Jugendliche unerlaubte Alkoholkonsum über die Kontrollen verhindert wurde. Durch diese konsequente Anwendung und Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes wurden so auch sogenannte Angsträume in Grünanlagen und anderen städtischen Bereichen, wie etwa der Albertstraße, entschärft. In den Grünanlagen konnte die Aufenthaltsqualität gerade deshalb verbessert werden, weil auf die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde geachtet wurde und Verunreinigungen der Grünanlagen durch Hunde minimiert worden sind. Gemäß dem aktuellen Sicherheitsbericht 2010 des Polizeipräsidiums Regensburg ist im Jahr 2010 im Stadtgebiet Regensburg ein Rückgang von 18,70 Prozent im Vorjahresvergleich bei Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum zu verzeichnen. Ebenfalls hat sich die Straßenkriminalität um 305 Fälle vermindert.

 

Die Außendienstbeamten des Kommunalen Ordnungsservices stellen gerade auch außerhalb der Öffnungszeiten der städtischen Verwaltung einen direkten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger dar. Insgesamt wuchsen die Aufgaben und Tätigkeiten des Kommunalen Ordnungsservices allein schon durch das bedarfsweckende Vorhandensein einer solchen Organisation.

 

Generell wird durch die Tätigkeit des Kommunalen Ordnungsservice erreicht, dass in der Stadtgesellschaft das Bewusstsein für die Einhaltung von Regelungen geschärft würde, deren Beachtung im Zusammenleben notwendig ist. Der Kommunale Ordnungsservice ist ein Gegenpol zu ständig steigendem Egoismus, mangelnder Bereitschaft zur Rücksicht-nahme, Ausleben von Aggressionen unter Alkoholeinfluss und dem Rückgang eigener sozialer Kontrolle. Gerade die sichtbare Präsenz des Kommunalen Ordnungsservices auf der Straße stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Die Erfahrungen im Außendienst haben gezeigt, dass die Außendienstbeamten des Kommunalen Ordnungsservices bisher von den Bürgerinnen und Bürgern durchweg positiv wahrgenommen und bewertet wurden.

 

Selbstverständlich ist es weiter erforderlich die Aufgaben und Einsatzzeiten immer wieder zu überprüfen und notwendigen Bedürfnissen anzupassen, wie dies aktuell bei den Einsatzzeiten zum ersten April erfolgte.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.