Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten
Einzelzwecke überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalti. H. v.240.000,00 €
zu genehmigen, davon 180.000,00 € als echte Mittel und 60.000,00 € für
Vergabezwecke. Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben.
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss beschließt ebenso, für die in den Anlagen 3 bis 5
aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige bzw. außerplanmäßigeim Vermögenshaushalti. H. v.425.000,00 €
zu genehmigen, davon 200.000,00 € als echte Mittel und 225.000,00 € in
Form von Verpflichtungsermächtigungen. Die Deckung erfolgt jeweils
durch Minderausgaben.
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss nimmt von den in der Anlage 6 beschriebenen
Mittelbereitstellungen Kenntnis.