Auszug - Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes BayStrWG; Verlegung eines Teilstücks des Eigentümerwegs Budapester Straße; Einziehung eines Teilstücks des Eigentümerwegs Äußere Wiener Straße  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/08/3194/65 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes BayStrWG; Verlegung eines Teilstücks des Eigentümerwegs Budapester Straße; Einziehung eines Teilstücks des Eigentümerwegs Äußere Wiener Straße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.         Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilstück des Eigentümerwegs „Budapester Straße“ mit dem Anfangspunkt „Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1914/3 Gem. Regensburg“ wird mit seiner Verkehrsfreigabe gem. Art 6 Abs. 7 BayStrWG zum Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Baulast trägt die Bayernhafen GmbH als Grundstückseigentümerin.

Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Teilstück des Eigentümerwegs „Budapester Straße“ mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2045/42 Gem. Regensburg“ und dem Endpunkt „0,170 km östlich vom Anfangspunkt“ wird mit seiner Sperrung für den allgemeinen Verkehr gemäß Art. 8 Abs. 6 BayStrWG eingezogen.

 

2.         Für das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) schraffiert dargestellte Teilstück des Eigentümerwegs „Äußere Wiener Straße“ mit dem Anfangspunkt „0,010 km westlich der Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 317/60 Gem. Barbing“ und dem Endpunkt „Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 317/32 Gem. Barbing“ wird das Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: