Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Das auf dem beiliegenden Lageplan
(Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilstück des Eigentümerwegs „Budapester
Straße“ mit dem Anfangspunkt „Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 1914/3 Gem.
Regensburg“ wird mit seiner Verkehrsfreigabe gem. Art 6 Abs. 7 BayStrWG zum
Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Baulast trägt die
Bayernhafen GmbH als Grundstückseigentümerin. Das
auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Teilstück des
Eigentümerwegs „Budapester Straße“ mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der
Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2045/42 Gem. Regensburg“ und dem Endpunkt
„0,170 km östlich vom Anfangspunkt“ wird mit seiner Sperrung für den
allgemeinen Verkehr gemäß Art. 8 Abs. 6 BayStrWG eingezogen. 2. Für
das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) schraffiert dargestellte Teilstück
des Eigentümerwegs „Äußere Wiener Straße“ mit dem Anfangspunkt „0,010 km
westlich der Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 317/60 Gem.
Barbing“ und dem Endpunkt „Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 317/32 Gem.
Barbing“ wird das Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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