Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im
Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 genannte und auf dem beiliegendem Lageplan
(Anlage 1) schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche wird zur
Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die
Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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