Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet zwischen der Donaustaufer
Straße und der Walhalla-Allee, östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden ist der
Bebauungsplan Nr. 125 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan
(M. 1 : 2500) vom 15.07.2008, der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der
Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet festgesetzt werden. 2. Die im Bericht dargestellten Planungsziele
vom 15.07.2008 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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