Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Einer finanziellen Beteiligung der
Stadt zum Bau einer Behelfsbrücke für den ÖPNV im Zuge der zerstörten
Protzenweiherbrücke bis zu deren Wiederherstellung wird nicht zugestimmt, da
eine weiterführende provisorische Busverbindung von Stadtamhof in Richtung
Altstadt zeitnah nicht realisiert werden kann. Damit fehlt die grundsätzliche
Voraussetzung für eine begründbare Gegenfinanzierung des städtischen Kostenanteils
von rund 0,6 Mio. € in Form von Kosteneinsparungen im ÖPNV. 2. Die in diesem Zusammenhang angedachte
ÖPNV-Verbindung auf der Route Andreasstraße – Grieser Steg – Proskestraße wird
wegen unüberwindbarer Verkehrssicherheitsdefizite und somit aufgrund der
fehlenden Bustauglichkeit nicht mehr weiterverfolgt. 3. Mit der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung werden keine Vereinbarungen über bustaugliche
Behelfsbrücken im Zuge der zerstörten Protzenweiherbrücke abgeschlossen. Die
Stadtverwaltung soll auf eine schnelle Wiederherstellung der
Protzenweiherbrücke hinwirken.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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