Beschluss: 1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
beschließt, für die in den Anlagen 1 bis 4 aufgeführten Einzelzwecke
überplanmäßige Mittel im 2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
nimmt Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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