Beschluss: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt für die in den Anlagen aufgeführten Einzelzwecke außer- und überplanmäßige Mittel im im Vermögenshaushalt i. H. v. 1.775.000 € zu genehmigen. Die Deckungen erfolgen jeweils durch Minder –
Verpflichtungsermächtigungen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit
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