Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 192 "Schwalbenneststraße - Lohackerstraße" Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4014/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 192 "Schwalbenneststraße - Lohackerstraße"
Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Für das Gebiet südwestlich der Ziegetsdorfer Straße, zwischen Schwalbenneststraße und Lohackerstraße ist der Bebauungsplan Nr.192 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan (im Original M. 1:1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Mischgebiet und ein allgemeines Wohngebiet sowie Grünflächen festgesetzt werden.

 

Das städtebauliche Entwurfskonzept vom 17.02.2009 (im Original M. 1:1000) und die im Bericht dargestellten Planungsziele, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann, insbesondere den Bürgern im Bereich Dechbetten darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Beteiligung der Öffentlichkeit hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig.