Beschluss: Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche der im Antrag aufgeführten
Investitionsmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität schnellstmöglich realisiert
werden können. Insbesondere umfasst der Prüfauftrag die Sicherstellung der
maximalen Förderfähigkeit aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Dazu
gehören die Kriterien der Zusätzlichkeit gegenüber den Maßnahmen aus dem
Haushaltsjahr 2009, der Projektbeginn bis 31.12.2010 und der Mittelabfluss
sowie der Verwendungsnachweis bis zum 31.12.2011.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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