Auszug - Verordnung der Stadt Regensburg über die Verwendung fester Brennstoffe (Brennstoffverordnung - BStV); Novellierung zur Zulassung von Scheitholzvergaserkesseln Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 9.2.2009  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4111/31 Verordnung der Stadt Regensburg über die Verwendung fester Brennstoffe (Brennstoffverordnung - BStV);
Novellierung zur Zulassung von Scheitholzvergaserkesseln
Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 9.2.2009
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 9.2.2009

und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 3.3.2009

 

(Text der Anträge siehe unter „Anlagen“)

 

Folgender Prüfungsauftrag an die Verwaltung wird beschlossen:

 

1)         Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Vollzug der bestehenden Verordnung der            Stadt Regensburg über die Verwendung fester Brennstoffe (Brennstoffverordnung –       BSTV) Festbrennstoffheizungen mit neuer Umwelttechnologie in Privathaushalten     alternativ zu Einzelöfen ausnahmsweise genehmigt werden können, wenn diese die in      der Brennstoffverordnung vorgesehenen Werte einhalten. In solchen Fällen soll eine             Ausnahme von der in § 2 Abs. 3 Nr. 1 BstV enthaltenen Obergrenze von 15 kW     zugelassen werden, wenn für die geplante Anlage öffentliche Fördermittel gewährt       werden.

 

2)         Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob mittelfristig, insbesondere nach Umsetzung             der anstehenden Änderungen der Bundesgesetzgebung eine Novellierung der             Verordnung der Stadt Regensburg über die Verwendung fester Brennstoffe           (Brennstoffverordnung – BStV) unter Berücksichtigung der in Ziffer 1 dargestellten     Ausnahmeregelungen vorgenommen werden muss.

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: