Beschluss: Antrag
der SPD-Stadtratsfraktion vom 9.2.2009 und
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 3.3.2009 (Text der
Anträge siehe unter „Anlagen“) Folgender
Prüfungsauftrag an die Verwaltung wird beschlossen: 1) Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, ob im Vollzug der bestehenden Verordnung der Stadt Regensburg über die Verwendung fester Brennstoffe
(Brennstoffverordnung – BSTV)
Festbrennstoffheizungen mit neuer Umwelttechnologie in Privathaushalten alternativ zu Einzelöfen ausnahmsweise
genehmigt werden können, wenn diese die in der
Brennstoffverordnung vorgesehenen Werte einhalten. In solchen Fällen soll eine Ausnahme von der in § 2 Abs. 3 Nr. 1
BstV enthaltenen Obergrenze von 15 kW zugelassen
werden, wenn für die geplante Anlage öffentliche Fördermittel gewährt werden. 2) Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, ob mittelfristig, insbesondere nach Umsetzung der anstehenden Änderungen der Bundesgesetzgebung eine
Novellierung der Verordnung
der Stadt Regensburg über die Verwendung fester Brennstoffe (Brennstoffverordnung – BStV) unter
Berücksichtigung der in Ziffer 1 dargestellten Ausnahmeregelungen
vorgenommen werden muss.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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