Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der
Feststellung des Jahresabschlusses der Katholischen Bruderhausstiftung für das
Wirtschaftsjahr 2006 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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