Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der
Feststellung des Jahresabschlusses des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St.
Michael für das Wirtschaftsjahr 2005 wird die Entlastung gemäß Artikel 102
Absatz 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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