Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Nach Bewertung der Planungen des Bundes wird auf Vorschlag
der Verwaltung für den Neubau der Protzenweiherbrücke und deren Nebenanlagen
folgende Lösung vorgeschlagen: Konstruktion als Verbundbrücke mit Kastenträgern und
Stahlbetonhalbfertigteilen und einer Querschnittsbreite von 16 m zwischen den
Geländern und separaten beidseitigen Radfahrstreifen. Als dauerhafter Ersatz für den gesperrten Schleusentorsteg
sollen die Uferwege nördlich und südlich der Schleuse mit neuen Treppenanlagen
und barrierefrei ertüchtigten Rampen an den westlichen Gehweg der
Protzenweiherbrücke angebunden werden. Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg als Vertreter des
Bundes wird gebeten, auf dieser Grundlage den Brückenneubau schnellstmöglich
herzustellen und dafür die Kosten zu tragen. Der Bund soll die Voraussetzungen schaffen, dass bereits
nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes die Straßenverbindung auch für
Kraftfahrzeuge wieder genutzt werden kann. Der Bund soll die Planungen weiterhin zügig fortführen und
diese umfassend und rechtzeitig mit der Stadtverwaltung abstimmen. Bereits
aufgeworfene und etwaige noch auftretende offene Fragen sollen Bund und
Stadtverwaltung im Einvernehmen klären. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Planung des WNA im Sinne der Vorzugsvariante der Stadt zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||