Beschluss: Vorbehaltlich
des städtebaulichen Erschließungsvertrages und seiner positiven
Beschlussfassung durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie der
Beibringung der Nachbarunterschrift wird unter Erteilung der erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Verwaltung beauftragt, 1. die
beantragten baurechtlichen Genehmigungen für den Neubau der beiden
Geschosswohnungsbauten mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen, 2. die
beantragten baurechtlichen Genehmigungen für den Neubau der drei
Reihenhausanlagen mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen, 3. die
beantragte baurechtliche Genehmigung für den Neubau des Therapiezentrums mit
den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 17
Stimmen Ablehnung: 2
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