Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt 1. Das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes gemäß § 2(1) BauGB i.V.m.
Art. 3(5) BayNatSchG ist einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich
umfasst gemäß § 5 (1) BauGB i.V.m. Art. 3(5) BayNatSchG das gesamte
Stadtgebiet. 2. Die im Bericht dargestellten Hintergründe
und Anlässe für dieses Bauleitplanverfahren werden zur Kenntnis genommen. 3. Die im Bericht enthaltenen Zielsetzungen
(Pkt. 2.) werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Projekt entsprechend der im Bericht dargestellten Vorgehensweise durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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