Beschluss: Der
Grundstücksausschuss/Stadtrat nimmt Kenntnis von der dringlichen Anordnung
gemäß Art. 37 Abs. 3 GO mit folgendem Inhalt: Nachstehende
Grundstücksmaßnahme wird genehmigt und angeordnet:
Wider Erwarten wurden neben den Resten des ehemaligen
Stadtlagerhauses weitere Befunde aus römischer Zeit vorgefunden. Deshalb
reichen die ursprünglich eingeplanten Mittel nicht aus. Für die Fertigstellung der Grabungen werden weitere
Mittel in Höhe von 200.000.- € benötigt.
3. Bei
Haushaltsstelle 1.8819.9589 (Unbebauter Grundbesitz, sonstige Tiefbaumaßnahmen - Baureifmachung -) werden
überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000,--€
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme
aus der Allgemeinen Rücklage bei Haushaltsstelle
1.9101.3100 (Allgemeine Rücklage; Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage). Diese Mittelbereitstellung wird
durch eine Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2010 abgelöst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen |
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