Auszug - Maßnahmenbeschluss und Bereitstellung der Mittel für archäologische Rettungsgrabungen im unbebauten Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1690 Gemarkung Regensburg Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grundstücksausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Grundstücksausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 16:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/10/5378/23 Maßnahmenbeschluss und Bereitstellung der Mittel für archäologische Rettungsgrabungen im unbebauten Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1690 Gemarkung Regensburg
Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Liegenschaftsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Grundstücksausschuss/Stadtrat nimmt Kenntnis von der dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO mit folgendem Inhalt:

 

Nachstehende Grundstücksmaßnahme wird genehmigt und angeordnet:

 

 

  1. Auf einer Fläche von ca. 850 m² im südöstlichen unbebauten Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1690 Gemarkung Regensburg werden seit 05.10.2009 archäologische Rettungsgrabungen zur Vorbereitung der Flächen für die geplante Ausschreibung des Areals durchgeführt.

Wider Erwarten wurden neben den Resten des ehemaligen Stadtlagerhauses weitere Befunde aus römischer Zeit vorgefunden. Deshalb reichen die ursprünglich eingeplanten Mittel nicht aus.

 

Für die Fertigstellung der Grabungen werden weitere Mittel in Höhe von 200.000.- € benötigt.

 

  1. Die Angelegenheit ist dringlich, um eine nahtlose Fortsetzung der durch die Witterungsverhältnisse unterbrochenen Arbeiten zu gewährleisten.

 

3.   Bei Haushaltsstelle 1.8819.9589 (Unbebauter Grundbesitz, sonstige   Tiefbaumaßnahmen - Baureifmachung -) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von        200.000,--€ bereitgestellt.

            Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage bei        Haushaltsstelle 1.9101.3100 (Allgemeine Rücklage; Entnahme aus der Allgemeinen   Rücklage).

            Diese Mittelbereitstellung wird durch eine Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan         2010 abgelöst.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen