Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt: Die
Richtlinien zum Pflegekinderdienst nach dem SGB VIII laut anhängendem Entwurf
vom 29.06.2010 werden mit der Änderung unter Punkt 2.3 (Höhe der
Pflegepauschale), dass der Unterhaltsbedarf in der Altersstufe 0 bis
vollendetes 6. Lebensjahr 225 x 2 = 450 Euro beträgt, beschlossen. Sie
treten mit Wirkung vom 01.07.2010 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13 Ablehnung: 0
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