Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Richtlinien zum Pflegekinderdienst nach dem SGB VIII laut anhängendem Entwurf vom 29.06.2010 werden mit der Korrektur unter Punkt 2.3 (Höhe der Pflegepauschale), dass der Unterhaltsbedarf in der Altersstufe 0 bis vollendetes 6. Lebensjahr 225 x 2 = 450 Euro beträgt, beschlossen. Sie treten mit Wirkung vom 01.07.2010 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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