Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung des Alten- und Pflegeheimes Bürgerheim Kumpfmühl sowie der Feststellung der Jahresergebnisse für die Geschäftsjahre 2000 bis 2005 wird die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Oberbürgermeister Schaidinger ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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