Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg als Veranstalterin der jährlichen Mai- und Herbstdulten erlässt eine Satzung, die das Verhalten der Besucherinnen und Besucher auf dem Dultplatz und im näheren Umgriff regelt. Diese Verordnung enthält unter anderem das Verbot, alkoholische Getränke aller Art sowie verletzungsgefährdende Gegenstände mitzubringen und belegt Zuwiderhandlungen mit Geldbußen. Sie fixiert auch den Kinder- und Jugendschutz auf der Dult. Der Verordnung wird als wesentlicher Bestandteil ein Plan beigelegt, der den Geltungsbereich definiert. Die Dultverordnung tritt schnellstmöglich, spätestens aber zur Maidult 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimmen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, FDP, Stadträte Freihoffer, Spieß und Dräxlmaier |
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