Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, Westlicher Teilbereich - Kenntnisnahme des Bebauungsplanvorentwurfs - Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/10/5723/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, Westlicher Teilbereich
- Kenntnisnahme des Bebauungsplanvorentwurfs
- Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bebauungsplanvorentwurf vom 21.09.2010, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zur Kenntnis. Der bisherige Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 18.04.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den gesamten Bereich, Nr. 244, Chamer Straße Nord, gilt weiterhin. Für den verkleinerten Geltungsbereich „westlicher Teilbereich“, der sich aus beiliegendem Lageplan M 1:1000 ergibt, wird das Verfahren anschließend weitergeführt, der östliche Teilbereich bleibt einem späteren Verfahren vorbehalten. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan ein Wohngebiet festgesetzt werden.

 

2.              Die im Bericht dargestellten überarbeiteten Planungsziele werden beschlossen.

 

3.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.              Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: