Beschluss: 1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel
im Vermögenshaushalt i. H. v. 125.000,00 €
zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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