Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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