Beschluss: Die dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 10.05.2011 zur Grundschule St.-Wolfgang, Brentanostr. 13, 93051 Regensburg; Schadstoffsanierung der Parkettböden wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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