Auszug - Anreize für Investoren zur Schaffung von günstigem Wohnraum Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 28.11.2011  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/11/7312/06 Anreize für Investoren zur Schaffung von günstigem Wohnraum
Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 28.11.2011
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Planungs- und Baureferat   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

1)

Der Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler wird abgelehnt.

 

2)

Gemeinsamer Änderungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion und der SPD-Stadtratsfraktion:

 

a)

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Vorlage vorzulegen, die auf Basis des bestehenden Stadtratsbeschlusses zur Festlegung von 15 % öffentlich geförderter Wohnungen bei allen neuen Baubauvorhaben um folgenden Punkt ergänzt wird:

 

Alternativ bzw. ergänzend zur bisherigen Regelung kann der Bauwerber auch 20 % frei finanzierte Wohnungen in seinem Bauvorhaben für den Fall realisieren, dass aufgrund nicht verfügbarer Fördermittel oder städtebaulicher Gründe die 15 %-Regelung nicht zielführend ist.

Voraussetzung dafür ist die Absicherung folgender Vorgaben:

- Ziel ist eine Begrenzung des Mietpreisniveaus auf maximal 15 % unter der ortsüblichen Durchschnittsmiete für Neubauwohnungen laut Mietspeigel.

- Dieses Mietpreisniveau ist vertraglich langfristig zu sichern; zugelassen werden nur Mietsteigerungen im Rahmen der Steigerung des Lebenshaltungskostenindex und für einvernehmlich vorgenommene Investitionen.

- Für den Wohnungsbestand aus dieser Regelung gilt ein Aufteilungsverbot.

- Die neue Regelung soll ab dem Jahr 2012 gelten.

 

b)

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm auf Basis des bereits bestehenden Familienförderprogramms und der aktuellen Bedingungen des Wohnungsmarktes neu zu entwickeln und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Dadurch sollen junge Familien entweder beim Eigentumserwerb durch einen Investitionszuschuss oder einen Mietzuschuss entlastet werden. Das sogenannte Münchner Modell soll auf die Übertragbarkeit einzelner Bestandteile auf Regensburg im Hinblick auf den Mietwohnungsbau geprüft werden.

Der Zuschuss soll Förderungen gezielt ermöglichen und Kriterien enthalten für folgende Aspekte:

- Familiengröße

- Für Einkommen bis zur Höhe des 1,4-fachen der Höchsteinkommensgrenze im sozialen Wohnungsbau.


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Zu 1)

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              gegen die Stimmen der Stadtratsfraktionen Freie Wähler, ödp, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Stadträtin Freihoffer sowie Stadträtin Dräxlmaier

 

Zu 2)

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              gegen die Stimmen der Stadtratsfraktionen Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, FPD, Stadträtin Freihoffer sowie Stadträtin Dräxlmaier