Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt sowohl von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen als auch von der in Anlage 3 beschriebenen Wiederbereitstellung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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