Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: 1. Der Stadtrat beschließt zur Feststellung des erforderlichen längerfristigen Bedarfs an Pflegeeinrichtungen die vom Sozialforschungsinstitut Modus nach Art. 69 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) erstellte Bedarfsermittlung 2010 als Fortschreibung des Pflegebedarfsplans 1997 und der Bedarfsermittlungen 2002 und 2006. Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (Art. 69 AGSG). Die in der Anlage beigefügte Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG für die Stadt Regensburg zum Stichtag 31.12.2010 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 2. Für die Umsetzung der Bedarfsermittlung sind die handlungsleitenden Ziele (Nummer 5) maßgebend.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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