Auszug - Änderung der Richtlinien für die Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Sonderurlaub ohne Entgelt und Teilzeitbeschäftigung; Information über die Stellungnahme des Gesamtpersonalrats im Rahmen der Mitwirkung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/7608/SK7 Änderung der Richtlinien für die Beurlaubung ohne Dienstbezüge, Sonderurlaub ohne Entgelt und Teilzeitbeschäftigung;
Information über die Stellungnahme des Gesamtpersonalrats im Rahmen der Mitwirkung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Mittermaier
Federführend:Hauptabteilung Personalsteuerung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Die mit Schreiben vom 12.01.2012 vorgetragenen Einwendungen des Gesamtpersonalrats werden zur Kenntnis genommen.

 

2.              Der letzte Satz von Nr. 2.7 der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 07.12.2011 wird gestrichen. Stattdessen wird folgende Formulierung neu eingefügt:

              Die Beurlaubungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Die Mindestdauer ist ein volles Schuljahr.“

 

3.              Weitere Änderungen der am 07.12.2011 beschlossenen Richtlinien erfolgen nicht.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig