Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Die mit Schreiben vom 12.01.2012 vorgetragenen Einwendungen des Gesamtpersonalrats werden zur Kenntnis genommen.
2. Der letzte Satz von Nr. 2.7 der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 07.12.2011 wird gestrichen. Stattdessen wird folgende Formulierung neu eingefügt: „Die Beurlaubungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Sie kann auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Die Mindestdauer ist ein volles Schuljahr.“
3. Weitere Änderungen der am 07.12.2011 beschlossenen Richtlinien erfolgen nicht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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