Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/7767/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik bestehend aus der Planzeichnung vom 13.12.2011 und dem Satzungstext vom  13.12.2011 für den Bereich zwischen der Straubinger Straße und der Bahnlinie Regensburg-Hof, östlich des Pürkelgutweges (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig