Auszug - Änderung der Praktikantenrichtlinien  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:45 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/7958/18 Änderung der Praktikantenrichtlinien
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Zentraler Verwaltungsservice   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) werden zum 01.09.2012 wie folgt geändert:

 

 

1. Nr. 2.1 2. Absatz erhält folgende Fassung:

 

Das Praktikumsentgelt für Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (Sozialpädagogisches Seminar) beträgt 310.- € brutto je Monat.

Die Praktikantinnen und Praktikanten im Erziehungsdienst erhalten in entsprechender Anwendung des § 10 TVPöD Urlaub im selben Umfang wie er den Beschäftigten nach dem TVöD zusteht.

 

2. Nr. 2.2 1. Absatz erhält folgende Fassung:

 

Aus Gleichbehandlungsgründen erhalten Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten, die ein Praktikum ableisten, welches in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor der Aufnahme eines Studiums/ einer schulischen oder sonstigen Ausbildung als Zulassungsvoraussetzung für eine Dauer von mindestens acht Wochen vorgeschrieben ist, ein Entgelt entsprechend den Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (Sozialpädagogisches Seminar) i.H.v. 310.- € brutto je Monat.“

 

 

3. Nr. 7 2. Absatz (einschließlich der Aufzählung) erhält folgende Fassung:

 

Im Bereich der Stadtverwaltung stehen in folgendem Umfang in folgenden Bereichen Plätze zur Ableistung eines freiwilligen sozialen/ ökologischen/ kulturellen Jahres zur Verfügung:

·         10 Plätze im sozialen Bereich, vorrangig in den Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

·         3 Plätze im Kulturbereich

·         3 weitere Plätze zusammen für die Bereiche Umwelt und Sport.

Die drei Plätze für die Bereiche Umwelt und Sport können bei entsprechendem Bedarf auch im Kulturbereich oder im sozialen Bereich vergeben werden.“

 

 

4. In Nr. 7 dritter Absatz wird die Zahl „280“ durch die Formulierung „330.-€, inkl. Verpflegungskostenzuschuss“ ersetzt.

 

 

5. Nr. 7 letzter Absatz erhält folgende Fassung:

 

Zur verwaltungstechnischen Abwicklung des freiwilligen sozialen/ökologischen/ kulturellen Jahres kann die Verwaltung eine Kooperationsvereinbarung mit einem freien Träger schließen.“

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig