Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 für ein Gebiet nördlich der Straubinger Straße und westlich der Bahnlinie Regensburg - Hof - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/7452/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 für ein Gebiet nördlich der Straubinger Straße und westlich der Bahnlinie Regensburg - Hof
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB
- Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  r das Gebiet nördlich der Straubinger Straße, westlich der Bahnlinie Regensburg Hof, südlich der Alten Straubinger Straße inkl. des Teilstücks der geplanten Verbindungsstraße Straubinger Straße - Auweg (Teilflächen des ehemaligen „rdlichen Rübenhofes“) ist der Bebauungsplan Nr. 143 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

2.                  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 25.09.2012 im Maßstab 1:1000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.                  Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

4.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele werden beschlossen.

 

5.                            Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen (§13 Abs.2 S.1 Nr.1 BauGB).

 

6.              Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

7.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig