Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch eine Minderverpflichtungsermächtigung.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 a aufgeführten Einzelzweck außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch eine Minderverpflichtungsermächtigung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel im Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig bereitzustellen und durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken. 3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 2, 3 und 3a aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 438.000 €
4. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.
5. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso von dem in Anlage 5 beschriebenen saldoneutralen Mittelabfluss Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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