Auszug - Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2012   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Verwaltungs- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/12/8227/20 Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das
Haushaltsjahr 2012

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

 

 

 

1.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt,  für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck  überplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt                                          i. H. v.              insgesamt                            85.000

in Form von einer Verpflichtungsermächtigung zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Minderverpflichtungsermächtigung.
 

 

2.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt,  für den in  Anlage 1 a aufgeführten Einzelzweck  außerplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt                                          i. H. v.              insgesamt                            80.000 €

in Form von einer Verpflichtungsermächtigung zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch eine Minderverpflichtungsermächtigung.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel im Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig bereitzustellen und durch eine  Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken.


 

3.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 2, 3 und 3a aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel
 

im Verwaltungshaushalt                                          i. H. v. insgesamt                            438.000 €

zu genehmigen, deren Deckung sowohl durch Mehreinnahmen als auch durch Minderausgaben erfolgt.
 

 

4.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis.
 

 

5.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt ebenso von dem in Anlage 5 beschriebenen saldoneutralen Mittelabfluss Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig