Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 12.03.2012 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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