Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden wie folgt geändert:
Bei Nr. 1. Allgemeines wird in Absatz 3 folgender Satz eingefügt:
„Nicht verbrauchte Mittel bei einer Förderungsart können für andere Förderungsarten verwendet werden.“
bei Nr. 3.1 Zuschuss zur Jugendarbeit:
Der Zuschuss für Jugendliche wird von bisher 7,70 € auf 10,00 € jährlich erhöht.
3.2 Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen
Zum Unterhalt von Freisportanlagen wird den Vereinen, die als Eigentümer oder Mieter Sportflächen benutzen, ein Zuschuss von jährlich 0,05 € je m² gewährt. Soweit die Vereine städtisches Gelände als Sportfläche benutzen, dient dieser Zuschuss zur Begleichung des städt. Mietzinses und wird an die Vereine nicht ausbezahlt. Zusätzlich werden Pauschalzuschüsse für den Unterhalt von Sportplätzen i. H. v. ? 5.000,00 € jährlich für ein Großspielfeld (Rasen), ? 1.500,00 € jährlich für ein Kleinspielfeld (Rasen), ? 2.000,00 € jährlich für ein Großspielfeld (Kunstrasen) gewährt.
3.3 Zuschuss für den Betrieb von Vereinssporthallen
Vereinen, die eigene Sporthallen unterhalten, wird ein jährlicher Zuschuss entsprechend den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt:
Klein-/ Einfachsporthalle 5.000,00 € Zweifachsporthalle 10.000,00 € Groß-/ Dreifachsporthalle 15.000,00 € Gymnastikraum ab 150 m² 2.500,00 € Gymnastikraum ab 40 m² 1.250,00 €
4.2 Fahrtkostenzuschüsse zur Beschickung von Meisterschaften
Satz 2 lautet: Es werden folgende Zuschüsse gewährt: Fahrtkosten: bis zu € 0,04 je km und Teilnehmer, Tagegeld: bis € 10,00 je Teilnehmer und Tag.
5.2 Zuschüsse für Leistungssportler
Zur Förderung des Spitzensports können erfolgreichen Sportlern Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Form eines zeitlich befristeten Stipendiums gewährt werden. Dies beschränkt sich auf die olympischen Sportarten und auf die Vorbereitung für die jeweils nächsten Olympischen Spiele. Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Aufnahme in den Bundeskader A oder B in der jeweiligen Sportart/Disziplin.
7. Sportveranstaltungen
Auf Antrag können herausragende Sportveranstaltungen für den Breiten- und/oder Leistungssport mit Ereignischarakter, deutlicher Außenwirkung und einer gewissen Medienwirksamkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Internationale Sportbegegnungen sowie sportliche Begegnungen mit den Partnerstädten der Stadt Regensburg werden besonders gefördert.
Die Änderungen treten zum 01.07.2013 in Kraft. Sie treten zum 31.12.2017 außer Kraft, dann gilt wieder die bisherige Regelung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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