Auszug - Änderung der Sportförderungsrichtlinien  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Verwaltungs- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/13/8613/53 Änderung der Sportförderungsrichtlinien
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Sportamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden wie folgt geändert:

 

Bei Nr. 1. Allgemeines wird in Absatz 3 folgender Satz eingefügt:

 

Nicht verbrauchte Mittel bei einer Förderungsart können für andere Förderungsarten verwendet werden.“

 

bei Nr. 3.1 Zuschuss zur Jugendarbeit:

 

Der Zuschuss für Jugendliche wird von bisher 7,70 € auf 10,00 €hrlich erhöht.

 

3.2 Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen

 

Zum Unterhalt von Freisportanlagen wird den Vereinen, die als Eigentümer oder Mieter Sportflächen benutzen, ein Zuschuss von jährlich 0,05 € je m² gewährt. Soweit die Vereine städtisches Gelände als Sportfläche benutzen, dient dieser Zuschuss zur Begleichung des städt. Mietzinses und wird an die Vereine nicht ausbezahlt. Zusätzlich werden Pauschalzuschüsse für den Unterhalt von Sportplätzen i. H. v.

?      5.000,00 €hrlich für ein Großspielfeld (Rasen),

?      1.500,00 €hrlich für ein Kleinspielfeld (Rasen),

?      2.000,00 €hrlich für ein Großspielfeld (Kunstrasen) gewährt.

 

3.3 Zuschuss für den Betrieb von Vereinssporthallen

 

Vereinen, die eigene Sporthallen unterhalten, wird ein jährlicher Zuschuss entsprechend den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt:

 

Klein-/ Einfachsporthalle                5.000,00 €

Zweifachsporthalle              10.000,00 €

Groß-/ Dreifachsporthalle              15.000,00 €

Gymnastikraum ab 150 m²                2.500,00 €

Gymnastikraum ab 40 m²                1.250,00 €

 

4.2 Fahrtkostenzuschüsse zur Beschickung von Meisterschaften

 

Satz 2 lautet:

Es werden folgende Zuschüsse gewährt:

Fahrtkosten:    bis zu € 0,04 je km und Teilnehmer,

Tagegeld:        bis € 10,00 je Teilnehmer und Tag.             

 

5.2 Zuschüsse für Leistungssportler

 

Zur Förderung des Spitzensports können erfolgreichen Sportlern Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Form eines zeitlich befristeten Stipendiums gewährt werden.

Dies beschnkt sich auf die olympischen Sportarten und auf die Vorbereitung für die jeweils nächsten Olympischen Spiele. Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Aufnahme in den Bundeskader A oder B in der jeweiligen Sportart/Disziplin.

 

7. Sportveranstaltungen

 

Auf Antrag können herausragende Sportveranstaltungen für den Breiten- und/oder Leistungssport mit Ereignischarakter, deutlicher Außenwirkung und einer gewissen Medienwirksamkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

Internationale Sportbegegnungen sowie sportliche Begegnungen mit den Partnerstädten der Stadt Regensburg werden besonders gefördert.

 

 

Die Änderungen treten zum 01.07.2013 in Kraft. Sie treten zum 31.12.2017 außer Kraft, dann gilt wieder die bisherige Regelung.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig