Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen im südlichen Bereich der Ladehofstraße“ wird beschlossen. (Anlage 1)
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ (Anlage 2 und 3), ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligungen hingewiesen werden.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen (Bebauungsplan) sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimmen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, Stadträtin Freihoffer
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