Beschluss:
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 255.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen. 3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von der in Anlage 5 erläuterten Wiederbereitstellung nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres Kenntnis. 4. Der in Anlage 6 benannte saldoneutrale Mittelaustausch wird ebenfalls vom Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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