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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Die Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat (Ausländerbeiratssatzung – SAB) vom 14.04.1993 (AMBl. Nr. 17 vom 26.04.1993), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.02.2009 (AMBl. Nr. 10 vom 02.03.2009), wird aufgehoben.
- Die Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg vom 19.02.2009 (AMBl. Nr. 10 vom 02.03.2009), geändert durch Satzung vom 14.11.2011 (AMBl. Nr. 48 vom 28.11.2011), wird aufgehoben.
- Der Aussiedlerbeirat wird aufgelöst.
- Die Stadt Regensburg erlässt nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) eine Satzung für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung – IBS). Der Entwurf nach Anlage 1 mit nachfolgender redaktioneller Änderung von § 3 Absatz 4 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
§ 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung: Institutionen und Vereine, die im Bereich der Integration und Migration tätig sind, können dem Integrationsbeirat Vorschläge unterbreiten, über die innerhalb von drei Monaten abzustimmen ist. - Die Stadt Regensburg erlässt nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 2) eine Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO). Der Entwurf nach Anlage 2 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
- Die Anzahl der Mitglieder des Integrationsbeirats und die Zusammensetzung der jeweiligen Gruppen bestimmen sich nach Anlage 3. Die Anlage 3 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
- Der Zeitraum für die Durchführung der Briefwahl gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO) beginnt spätestens am 07.11.2014 und endet mit Ablauf des 28.11.2014.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: einstimmig
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