Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: Die Wahlordnung und Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg werden beschlossen. Folgende Korrekturen werden noch eingearbeitet:
§ 4 Wahlorgane Wahlorgane sind:
§ 21 Ungültigkeit der Stimmzettel und der Stimmabgabe (1) Ungültig sind Stimmzettel, - die nicht amtlich hergestellt sind, - die ganz durchgestrichen oder ganz durchgerissen sind, - wenn die/der Wähler/in einen zusätzlichen Vorschlag oder Namen nicht vorgedruckter Bewerbers hinzufügt, - wenn der/die Wähler/in gegen die/den Bewerberin/Bewerber einen Zusatz oder einen Vorbehalt beifügt, - wenn die/der Wähler/in mehr als sieben Bewerberinnen/Bewerber ankreuzt oder eindeutig kenntlich macht, - wenn der Wille der/des Wählers/in nicht mit Bestimmtheit zu ermitteln ist.
§ 13 Sitzungen (8) Die Arbeitsgruppen des Jugendbeirats haben dem Jugendbeirat regelmäßig Bericht zu erstatten. Der Bericht hat zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung zu erfolgen.
§ 17 Ehrenamt (2) Stimmberechtigte und beratende Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an maximal 14 Sitzungen des Jugendbeirates und seinen Arbeitsgruppen pro Jahr. Der /Die Vorsitzende des Jugendbeirates erhält darüber hinaus eine monatliche Entschädigung. Die Höhe des Sitzungsgeldes und der monatlichen Entschädigung für die/den Vorsitzende/n regelt § 3 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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