Auszug - Jugendbeirat der Stadt Regensburg Wahlordnung und Satzung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 15:30 - 16:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/10795/55 Jugendbeirat der Stadt Regensburg
Wahlordnung und Satzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt:

Die Wahlordnung und Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg werden beschlossen.

Folgende Korrekturen werden noch eingearbeitet:

 

  1. Wahlordnung für den Jugendbeirat der Stadt Regensburg
     

§ 4 Wahlorgane

Wahlorgane sind:

  1. der/die Oberbürgermeister/in als Wahlleitung (§5)
  2. der Wahlausschuss (§6)
  3. ein oder mehrere Wahlvorstände (§7)

 

§ 21 Ungültigkeit der Stimmzettel und der Stimmabgabe

(1) Ungültig sind Stimmzettel,

-          die nicht amtlich hergestellt sind,

-          die ganz durchgestrichen oder ganz durchgerissen sind,

-          wenn die/der Wähler/in einen zusätzlichen Vorschlag oder Namen nicht vorgedruckter Bewerbers hinzufügt,

-          wenn der/die Wähler/in gegen die/den Bewerberin/Bewerber einen Zusatz oder einen Vorbehalt beifügt,

-          wenn die/der Wähler/in mehr als sieben Bewerberinnen/Bewerber ankreuzt oder eindeutig kenntlich macht,

-          wenn der Wille der/des Wählers/in nicht mit Bestimmtheit zu ermitteln ist.

 

  1. Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat

 

§ 13 Sitzungen

(8) Die Arbeitsgruppen des Jugendbeirats haben dem Jugendbeirat regelmäßig Bericht zu erstatten. Der Bericht hat zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung zu erfolgen.

 

§ 17 Ehrenamt

(2) Stimmberechtigte und beratende Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an maximal 14 Sitzungen des Jugendbeirates und seinen Arbeitsgruppen pro Jahr.

Der /Die Vorsitzende des Jugendbeirates erhält darüber hinaus eine monatliche Entschädigung. Die Höhe des Sitzungsgeldes und der monatlichen Entschädigung für die/den Vorsitzende/n regelt § 3 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig