Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Hr. Oberbürgermeister Wolbergs ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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