Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, bestehend aus der Planzeichnung vom 16.02.2016 und dem Satzungstext vom 16.02.2016 für das Gebiet westlich des Kreuzungsbereiches Dr.-Gessler-Straße / Friedrich-Ebert-Straße, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:Mit Stimmenmehrheit
Ablehnung:Stadtratsfraktionen ÖDP, Die Linke
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