Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XII Änderung "SO"-Läden bzw. 63a Königswiesen Nord I - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12215/61 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XII Änderung "SO"-Läden bzw. 63a Königswiesen Nord I
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äerungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XV,  nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, bestehend aus der Planzeichnung vom 16.02.2016 und dem Satzungstext vom  16.02.2016 für das Gebiet westlich des Kreuzungsbereiches Dr.-Gessler-Straße / Friedrich-Ebert-Straße, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:Mit Stimmenmehrheit

 

Ablehnung:Stadtratsfraktionen ÖDP, Die Linke