Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1.Bei der analytischen Dienstpostenbewertung nach dem Bewertungsmodell der Stadt Regensburg in der Fassung gemäß Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer 03 01/0141-16 vom 12.12.2001 werden die Besoldungsgruppe A 6 als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und Besoldungsgruppe A 9 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene jeweils mit dem zugehörigen zweiten Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) gebündelt. Die Dienstpostentabelle zum Bewertungsmodell (zuletzt geändert durch Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer 03 93/0134-11 vom 27.10.1993) wird wie in Anlage 1 dargestellt geändert.
2.Bezüglich der Beförderung von Beamtinnen und Beamten wird folgendes neu geregelt:
-Für Beamtinnen und Beamte mit erfolgreich abgeschlossener modularer Qualifizierung rechnen die festgelegten Mindestwartezeiten für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 10 ab dem Zeitpunkt der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 9 bzw. für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 ab dem Zeitpunkt der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13. Die bisher geltenden Mindestwartezeiten für die Beförderung modular qualifizierter Beamtinnen und Beamten nach Besoldungsgruppe A 14 verlängern sich um ein Jahr.
-An überdurchschnittlich gut beurteilte Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppe A 9 aller Fachlaufbahnen (außer der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst) sowie Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppe A 13 der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik werden Amtszulagen vergeben.
-Überdurchschnittlich gut beurteilte Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 12, die einen nach Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten bekleiden, können nach Besoldungsgruppe A 13 befördert werden. Maßgebend ist dafür das in der dienstlichen Beurteilung erzielte Gesamturteil in Bezug zum Durchschnittswert der jeweiligen Besoldungsgruppe. Für die Beförderung von Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13 auf einem nach Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten gilt die doppelte Mindestwartezeit, die auf einem nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten gelten würde.
Darüber hinaus werden die zuletzt durch Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer VO/11/7300/SKb vom 07.12.2011 geänderten Richtlinien für Einstellungen, sonstige Ernennungen, Beförderungen und Aufstiege der Beamtinnen und Beamten der Stadt Regensburg (Beförderungsrichtlinien) wie in Anlage 2 dargestellt geändert.
3.Die gemäß Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer VO/10/60887SKb vom 08.12.2010 für die Vergabe der unter vorstehender Nr. 2, Spiegelstrich 2 genannten Amtszulagen bestehenden Obergrenzen werden aufgehoben.
4.Die Neuregelungen zur Beförderung von Beamtinnen und Beamten nach vorstehender Nr. 2 treten ab 01.11.2016 in Kraft, die übrigen vorstehenden Regelungen mit Wirksamkeit des Nachtragshaushalts 2016. Beförderungen nach den in vorstehender Nr. 2, Spiegelstriche 2 und 3 getroffenen Neureglungen sind erstmals aufgrund der Gesamturteile der zum Beurteilungsstichtag 31.03.2016 erstellten dienstlichen Beurteilungen zugelassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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