Auszug - Personalentwicklung und Arbeitgeberattraktivität; Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Beamtenbereich   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12287/16 Personalentwicklung und Arbeitgeberattraktivität; Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Beamtenbereich
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Amt für Organisation und Personalentwicklung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.Bei der analytischen Dienstpostenbewertung nach dem Bewertungsmodell der Stadt Regensburg in der Fassung gemäß Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer 03 01/0141-16 vom 12.12.2001 werden die Besoldungsgruppe A 6 als Eingangsamt der zweiten Qualifikationsebene und Besoldungsgruppe A 9 als Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene jeweils mit dem zugehörigen zweiten Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 8 bzw. A 11) gebündelt. Die Dienstpostentabelle zum Bewertungsmodell (zuletzt geändert durch Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer 03 93/0134-11 vom 27.10.1993) wird wie in Anlage 1 dargestellt geändert.

 

2.Bezüglich der Beförderung von Beamtinnen und Beamten wird folgendes neu geregelt:

 

-r Beamtinnen und Beamte mit erfolgreich abgeschlossener modularer Qualifizierung rechnen die festgelegten Mindestwartezeiten für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 10 ab dem Zeitpunkt der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 9 bzw. für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 14 ab dem Zeitpunkt der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13. Die bisher geltenden Mindestwartezeiten r die Beförderung modular qualifizierter Beamtinnen und Beamten nach Besoldungsgruppe A 14 verlängern sich um ein Jahr.

 

-An überdurchschnittlich gut beurteilte Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppe A 9 aller Fachlaufbahnen (außer der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst) sowie Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppe A 13 der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik werden Amtszulagen vergeben.

 

-Überdurchschnittlich gut beurteilte Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 12, die einen nach Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten bekleiden, können nach Besoldungsgruppe A 13 befördert werden. Maßgebend ist dafür das in der dienstlichen Beurteilung erzielte Gesamturteil in Bezug zum Durchschnittswert der jeweiligen Besoldungsgruppe. Für die Beförderung von Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13 auf einem nach Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten gilt die doppelte Mindestwartezeit, die auf einem nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten gelten würde.

 

Darüber hinaus werden die zuletzt durch Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer VO/11/7300/SKb vom 07.12.2011 geänderten Richtlinien für Einstellungen, sonstige Ernennungen, Beförderungen und Aufstiege der Beamtinnen und Beamten der Stadt Regensburg (Beförderungsrichtlinien) wie in Anlage 2 dargestellt geändert.

 

3.Die gemäß Beschluss des Personalausschusses Drucksachennummer VO/10/60887SKb vom 08.12.2010 für die Vergabe der unter vorstehender Nr. 2, Spiegelstrich 2 genannten Amtszulagen bestehenden Obergrenzen werden aufgehoben.

 

4.Die Neuregelungen zur Beförderung von Beamtinnen und Beamten nach vorstehender Nr. 2 treten ab 01.11.2016 in Kraft, die übrigen vorstehenden Regelungen mit Wirksamkeit des Nachtragshaushalts 2016. Beförderungen nach den in vorstehender Nr. 2, Spiegelstriche 2 und 3 getroffenen Neureglungen sind erstmals aufgrund der Gesamturteile der zum Beurteilungsstichtag 31.03.2016 erstellten dienstlichen Beurteilungen zugelassen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig