Auszug - Vollzug des § 192 Baugesetzbuch i.V. mit §§ 1-3 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV vom 30.September 2014 ). hier: Neu- bzw. Wiederbestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg für die 15. Amtsperiode ab 01. Nov. 2016 bis 31. Okt.2020   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:11 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

 

1.Mit der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Planungs- und Baureferat / Bauordnungsamt vorgeschlagenen Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die 15. Amtsperiode vom 01.11.2016 mit 31.10.2020 besteht Einverständnis.

Der Gutachterausschuss soll wie folgt besetzt werden:

 

A)Vorsitzender

Erwin FruthDipl.Ing. (FH), zert. Sachverständiger
(bisher befristet bis 31.05.2018)Baurat
Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)

Stellvertreter der Vorsitzenden

Hans SchedlbauerDipl.-Ing. (FH)
Baurat
Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)

Armin FrohschammerLtd. Rechtsdirektor
Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)


-gleichzeitig Mitglied gemäß § 2 Abs. 3 GutachterausschussV-

 

B)Vorsitzender für Fälle, bei denen der Vorsitzende aus A) und dessen Stellvertreter von der Mitwirkung gemäß § 3 Abs. 4 GutachterausschussV ausgeschlossen sind
(gleichzeitig ehrenamtliche Gutachter)


Franz SchoberDipl.Ing. (FH), Architekt
Bauoberrat

Landratsamt Schwandorf

 

C)Ehrenamtliche Gutachter

Alexander LandgrafDipl.Ing. (FH), Architekt
Baurat a.D.

 
Susanna Feigl-ZiegausDipl.Ing. (FH)

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
r die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Reiner GottlMRICS, MBA, Dipl.Immobilienwirt (VWA), Fachwirt Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft (IHK), Wohnungsfachwirt
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
r Mieten und Pachten, Betriebskostenabrechnungen
 

Martin HauslaibDipl.-Kaufmann Univ., Dipl.SV(DIA)
DLI Deutsche Liegenschaften

 

Dr. Gerhard LangMRICS, Dipl.-Kaufmann Univ., Dipl.-Wirtschafts-Ing. (FH)

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, zertifizierter Sachverständiger für Mieten und Pachten, HypZert, REV
 

Heinz MarksteinDipl.Ing. (FH)
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten und Pachten
 

Klaus OberbergerArchitekt
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
 

Rudolf WeigertDipl.Ing. (FH)

öffentlich bestellter und beeidigter Sachversndiger für
landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung

 

Prof. Dr. Sven BienertProfessor und Lehrstuhlinhaber an der IREBS der Universität Regensburg

 

Angela SchöffelDipl.Ing. (FH), Architektin
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Karl TuschnerDipl.Ing. (FH)
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
 

Susan VoglmaierDipl.Ing. (TU), Dipl.Wirtschaftsing.(FH)

Stadt Regensburg (Bauordnungsamt)

 

Helmut WittlImmobilienwirt, Sachverständiger
 

Peter TrepnauImmobilienkaufmann

 

 

D)Gutachter gemäß § 2 Abs. 4 BayGaV


Daniela SchmidtSteuerinspektorin
Finanzamt Regensburg

 

Brigitte SchrimlSteueramtsrätin

Finanzamt Regensburg

 

Alfons Steimer Ltd Vermessungsdirektor

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Regensburg

 

unbesetztVertreter von H. Steimer 

Stelle im Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung  Regensburg, derzeit noch nicht besetzt


 

2.Dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses  wird die Befugnis übertragen, einzelne Personen die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer ausgeübten Tätigkeit ihre besondere Sachkunde im Bereich Wertermittlung unter Beweis gestellt haben, für den Zeitraum der laufenden Amtsperiode im Amtsweg in den Gutachterausschuss zu berufen.

Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Sonderfälle der Nachbesetzung von Gutachter-ausschussmitgliedern, die Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind (Gutachter-ausschussverordnung BayGaV § 3 Abs. 1 und 4). Die Gutachter werden von der jeweiligen Behörde vorgeschlagen und sind formell zu berufen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig