Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung des Jahresabschlusses der Katholischen Bruderhausstiftung für das Geschäftsjahr 2014 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
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