Auszug - 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Simon-Sorg-Straße - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112-I, Simon-Sorg-Straße - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/17/13253/61 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Simon-Sorg-Straße
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112-I, Simon-Sorg-Straße
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet zwischen der Kirchmeierstraße, der Bundesautobahn A 93 und den Sportflächen des ESV 27 ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan vom 19.09.2017 (M. 1:5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. r das Gebiet zwischen der Kirchmeierstraße, der Bundesautobahn A 93 und den Sportflächen des ESV 27 ist gleichzeitig der Bebauungsplan Nr. 112-I, Simon-Sorg-Straße, im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.09.2017 (M 1:2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 19.09.2017 und die Konzeptstudie für den Bebauungsplan vom 19.09.2017, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden als Planungsgrundlage beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur ndlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig