Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
Die auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellte Teilstrecke der Ortsstraße „Weidener Straße“ mit dem Anfangspunkt „Nabburger Straße“ und dem Endpunkt „0,214 km nordöstlich vom Anfangspunkt“ wird mit der Maßgabe eingezogen, dass die Einziehung erst mit der Verkehrsfreigabe der neu zu errichtenden Ersatztrasse (siehe Anlage 2) wirksam wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion |
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